Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechszehnter Band. 1868-1871. (16)

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Bestandthellen meist die Beschaffenheit eines dünnflussigen Theers. Das ge- 
reinigte Petrolcum ist meistens vollkommen durchsichtig und sehr dünnflüsssg und 
zeigt als besonderes charafteristisches Merkmal eine schwach bläuliche Opalisirung 
(Schillerung), welche bei der Betrachtung gegen einen weihen Hintergrund be- 
sonders deutlich hervortritt. 
8. 16. 
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschristen dieser Bekanntmachung sind nach Maß- 
gabe der Größe der Gefährdung und der Beschaffenheit des Falles, insoweit nicht straf- 
rechtliche Verfolgung eintritt, mit Geldstrafen von zwei bis zu Funfzig Thalern oder 
entsprechender Gesängnißstrase zu ahnden. 
S. 17. 
Gegenwärtige Bekanntmachung tritt mit ihrer Publikation in Krast und wird durch 
dieselbe unfre Bekanntmachung, die Aufbewahrung leicht entzündbarer Leuchtmatertalien 
betr. vom 3. Februar 1863 (Gesetzsammlung Bd. XIV. S. 267) aufgehoben, zur vor- 
schriftsmäßigen Herstellung der Lagerräume sind jedoch von den Gemeindevorständen ent- 
sprechende Fristen zu sehen, ehe eine Bestrafung einzutreten hat. 
Gera, den 8. Februar 1869. 
Fürstliches Ministerium. 
v. Harbon. 
Semmel.
	        
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