Metadata: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1857. (41)

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V. Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß statt des bisherigen For- 
mulars für Untersuchungs-Tabellen der Einzelgerichte (Beilage zu der 
Bekanntmachung vom 6. Januar 1853 sub Nr. 8 und Nr. 26 der Bekanntma- 
chung vom 28. Juni 1850) ein anderes, zweckmäßigeres Formular eingeführt 
worden und von dem Lithographen Lauer in Eisenach zu beziehen ist, und wer- 
den hiernach sämmtliche Justiz-Unterbehörden angewiesen, sich vom nächsten Jahre 
an des neuen Formulars für die nach F. 22 der Verordnung vom 25. Juni 
1850 in vier Unterabtheilungen zu führenden Untersuchungstabellen zu bedienen. 
Hierbei wird zugleich bemerkt, daß es neben den Untersuchungs-Tabellen 
der Führung eines besondern Strafbuches (lit. y der Bekanntmachung vom 
28. Juni 1850) nicht weiter bedarf, daß es sich aber empfiehlt, aus den Un- 
tersuchungs-Tabellen besondere Rückfallsverzeichnisse und eben so besondere Ver- 
zeichnisse über die erkannten Gefängnißstrafen behufs der Aushändigung an den 
Diener und leichterer Kontrole der Strafvollstreckung zu ertrahiren und bezüg- 
lich neben den Untersuchungs-Tabellen fortzuführen. 
Das durch besondere Anordnung eingeführte Geldstrafbuch ist dagegen 
auch in Zukunft neben den Untersuchungs-Tabellen besonders zu führen. 
Weimar am 17. Dezember 1857. 
Großherzoglich Sächfisches StaatsMinisterium, 
Departement der Justiz und des Cultus. 
von Wintzingerode. 
Bekaunntmachung. 
Mit Rücksicht auf den hohen Preis des Hafers ist bei den Posthaltereien 
des Großherzogthumes für die Zeit vom 1. Januar bis letzten Dezember 1858 
die Taxe 
für ein Extra-Postpferd auf 13 Sgr. 
und 
für ein Courier= und Estaffetten-Pferd auf 18 Sgr. 
auf jede Meile erhöhet worden. 
Mit Beziehung auf §. 1 der höchsten Verordnung vom 22. August 1845 
wird dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 23. Dezember 1857 
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion. 
K. Bergfeld. 
  
Druck der Hof= Buchdruckerel.
	        
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