Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechszehnter Band. 1868-1871. (16)

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5) 
zusammen Stimmen. 
6) 
zusammen E Stimmen. 
im Ganzen wie oben Stimmen. 
Nachdem dieses Resulkat ermittelt und von dem Wahlvorsteber verkündet worden 
war, vorsiegelte derselbe alle abgegebenen Stimmzettel, welche nicht dem Protokolle bei- 
gesügt sind, und nahm dieselben in Verwahrung. 
Zu keiner Zeit der Wahblhandlung waren weniger als 3 Mitglieder des Wahl. 
vorstandes gegenwärtig, oder der Wahlvorsteher und der Prokokollfübrer gleichzeitig abwesend. 
Gegenwärtige Verhandlung ist vorgelesen, von dem Wablvorsteher, den Beisipern 
und dem Protokollführer überall genehmigt und wie folgt vollzogen. 
V. w. o. 
Der Wahlvorsleher. Die Beisitzer. Der Protokollführer.
	        
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