Beilage A.
Vergütungs= Aucrlenutniß
für den Kreis .
Auf Grund der von dem Landrathsamte zu über gewährte Mund-
und Fourageverpflegung eingereichten Liquidation wird nach erfolgter Revision und
Feststellung der letztern in Gemähheit des §. 13 des Gesepes wegen der Kriegsleistungen
und deren Vergütung vom 11. Mat 1851 (Gesepsammlung Bd. XVI. S. 335) hierdurch
anerkannt, daß
der Kreis
für Naturalvenpflegung von
einschließlich (ausschließlich) des Brotes
und
für Lieferung von Marschfourage, nämlich:
Hafer Thlr. Sgr. Bi.
Heu " "„ „
Stroh "„ « «
(Raum für elwa sonst noch vorgekemmene andere als dle vor-
sichend namhaft gemachten Lleserungsgegenstände.)
Mann auf. Tage
Thlr. Sgr. Pf.
Thlr. Sgr. .
Zusammen Thlr. Sgr. Pf.
buchstäblich . Thlr.. Sgr. Pf. nebst 4 Procent Zinsen
vom 1. .. abausdetBundeslassezufokdemhat.
Gera, am ....
Fürstlich Reuß-Plauisches j. L. Ministerium.
(L. S.)