Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechszehnter Band. 1868-1871. (16)

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Flüssigkeitsspi egel mit dem oberen Rande in einer Ebene, und auch solche, bei denen er 
tlefer liegt. 
In beiden Fällen sind Ausgüsse (Schnauzen) zulässig, deren Fassungsraum einen 
Theil vom Fassungsraume des Maaßes bildet. 
Im letzteren Falle kann der richtige Maahinhalt begrenzt werden: 
entweder durch zwei einander gegenüberliegende Abflußöffnungen, 
oder durch eine solche Oeffnung und einen diametral gegenüberliegenden 
Stift (Zäpschen), slatt dessen auch zwei Stifte, um ein Drittel des Um- 
kreises von der Oeffnung abstehend, angebracht werden können, 
oder durch zwei diametral gegenüberliegende, sowie auch durch drei gleichmäßig 
auf dem Umfang vertheilte Sriste. 
8. 9. 
Sonstige Beschaffenheit. 
Alle Maaße, bei denen der Flüssigkeitsspiegel in der Ebene des oberen Nandes 
liegt, müssen an diesem äußerlich genügend verslärkt sein; dies erfolgt bei Blechmaahen 
durch aufgelöthete Bunde, wobei für Weißblechmaaße auch ein Bund aus Zinkblech ge- 
siattet ist, oder durch einen in den umgebogenen Rand eingelegten Draht. 
Die Böden dürfen nicht als bloße Scheiben eingelöthet, sondern müssen mit einem 
umgebogenen Rande versehen sein. Letzterer kann entweder die cylindrische Wandfläche 
nach oben gekehrt äußerlich umschließen, oder sich nach unten gekehrt an die eylindrische 
Wandfsläche innerlich anschließen; in beiden Fällen ist er mit der Wandfläche zu verlöthen. 
Die Böden sind in ebener Fläche herzustellen und bei größeren Maaßen durch 
außerlich aufgelöhete Stege zu verstärken. 
Ausgüsse oder Schnauzen, deren Fassungsraum einen Theil des richtigen Gefäß- 
inhalts bildet, müssen bis zur vorderen Spipe in derselben Art wie die übrige Grenz- 
fläche des Fassungsraumes verstärkt sein. 
Stifte oder Zäpschen dürfen nicht eingelöthet, sondern müssen eingenietet und äußer- 
lich mit einem Zinntropfen für die Stempelung versehen sein. 
Die Bezeichnung ist entweder auf dem Maaße selbst einzugraviren oder aufzuschlagen, 
was bei Blechmaaßen auch auf einer aufgelötheren Zinnstelle geschehen kann, oder auf 
einem aufgelötheten Schilde anzubringen, welches leytere an einer Stelle durch einen zu 
stempelnden Zinntropfen mit dem Maaße zu verbinden ist. 
Bei Maaßen, welche aus einzelnen durch Löthung verbundenen Theilen bestehen, 
sind die Lörhtellen mit Zinntropfen zur Ausschlagung des Stempels zu versehen, sofern 
die Löchfuge eine unmittelbare Stempelung nicht gestattet.
	        
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