Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebenter Band. 1847-1849. (7)

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schriften sofort vorzunehmen, und, wle dieses geschehen, Unserer Regierung, als der zustän- 
digen Oberbehörde schleunigst anzuzeigen. 
Dle Letztere hat streng über dle Ausfübrung dieser Verordnung zu wachen: 
8. 14. 
Ueber die Versorgung des Wehrmannes, welcher im Dienste Schaden erlitten hat, 
sowie über dle Erhaltung der Hinterbllebenen elnes im Wolkswehrdlenste Gefallenen wird 
ein besonderes Geseh Beslimmungen ireffen. 
Gegeben Schloß Ostersteln, den 18. Degember 1848. 
Heinrich der 62. Vüngerer Linie Fürst Reuß. 
Dr. v. Bretschneider. 
  
208. Reglerungsbekanntmachung, ### Einführung elnes Amts? und Vernrdüungsblatus für 
das Fürslenthum Reuß 1. L., vom 21. December 1848 (publizirt im Amts= und Nach- 
richtsblatte Nr. 54.) 
Mie Er. Hochfärskichen Durchlaucht Höchstee Genehmlgung werden vom 14 Januar 
1849 ab die für die elnzelnen Landestbelle des Fürstenehumes Reuß jängerer Li#e beste- 
bemmden Ames- und Nachriches= oder amelschen Wochenblätter aufhören, elnzeln als amtllche 
Organe zu erschenen. An deren Stelle tritt eln · 
»Am-s-uadeokvnungsblaktfüiMFükstentbumReußiüngekerklaie«, 
welches alle amtlichen Bekanntmachungen der Behörden, sowie alle Verordnungen- und Ge- 
sete veröffenelichen. wird, dle elner schleunlgen Publleaclom bedürfen. 
Die Redekelon ersolge unfer Aussicht der Neglerung durch elnen hlerzu besonders ver- 
pfllchteten Beamen., Der Debit ist dem. Kunslhändler Bornschein in. Gera übertragen. 
Der Vertrlob dieses Amee= und Verordnungsblattes. ersolge daher von Gera aus durch 
büle Expedition des Amts= und Verordnungsblatees, in den Fürstenchdmern Schleiz und Lo- 
bensteln. Ebersdorf durch das Mlekel der Fürstuschen Justlzämrer. 
Worläufig wird dos Blatt allwscheutlich einmal und. zwar Mittwochs ausgegrben- 
werden.
	        
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