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A) bei Apotheken zuerst die Officin in Hinsicht auf Lokall, Beschaffenheit und Rein-
lichkeit der Behälter und Arznei: Gefäße zu untersuchen, darauf zu sehen, ob die uf#-
schriften derselben der Wurttembergischen Pharmacopoe gemäß deutlich und fehlerfrei, ob
keine Arznei: Körper nur in zinnernen oder bleiernen Gefäßen befindlich, ob giftige und
stark wirkende Arzneien gehörig abgesondert verwahrt, ob die flüchtigen Arznei,Körper in
den Gefäßen gut verschlossen seyen?
Die Waagen f#nd in Ansehung der erforderlichen Menge, Beschaffenheit, Richtig-
keit und Reinlichkeit in untersuchen) das Gewicht nach dem vorgeschriebenen Rormal=
Gewichte zu prüfen. Die Mörser und andere pharmacevtischen Instrumente und Geräth=
schaften sind einzusehen. Hierauf wird das chemische Laboratorium, dessen Lofal, Be-
leuchtung, die Beschaffenheit der chemischen Oefen und sämmtlicher chemischen Geräth=
schaften der Untersuchung unterworfen) ins Besondere darauf gesehen) ob die kupfernen
Destillix= Blosen innen t verzinnt, ob se mit Helmen und Ablauf, Röhren von reinem
Zinn versehen seyen? Sodann s#nd Materialien-Kammer,) Arznei= und Wasser-Keller,
auch Kräuter-Troken= Böden und die darin aufbewahrten rohen Arznei-Körper zu be-
augenscheinigen, wobei ihre Quantität, Art der Aufbewahrung, und besonders zu be-
räcksschtigen ist, ob Gifee von andern Arznei-Körpern entfernt und verschlossen, ob aller
Arznei' Körper Behadlter oder Umwickelungen von Papier mit ihren pharmacevtischen Be-
nennungen richtig und deutlich überschrieben seyen, und nicht mehrere Arznei= Körper in
ebendemselben Behcdicer gefunden werden, wodurch leicht schädliche Verwechslungen ent-
stehen könnten.
Einer sorgfältigen Prüfung ist ferner zu unterwerfen die Qualität der Arznei, Kör-
per in Beziehung auf Uechtheit, Güte, und bei zusammengesezten in Hinsicht der Be-
veitungsart, sowohl nach den dußerlichen Kennzeichen derselben, als auch erforderlichen
Falls durch angemessene Reagentien,
Solleen Apotheker in kleinen Landstädten nicht gerade mit allen in der Württem-
bergschen Pharmacopoe angezeigten Urznei-Körpern versehen seyn, so ist doch wohl zu
bemerken) ob wenigstens die Actikel, welche gewöhnlicher gebraucht werden und noth-
wendiger Kud, in der erforderlichen Qualitét und Quantität vorhanden seyen? Artikel
von schlechter, unbrauchbarer Beschaffenheit sind entweder sogleich zu vernichten, oder bei
dem Oberamte verstegelt in Verwahrung zu nehmen) wenn dieß wegen anzustellender wei-
tern Untersuchung oder Regresses des Apothekers an den Materialisten) von welchem er
die Artikel erhalten hat, nothwendig scheinen wird.
Ueber den Giftverkauf hat der Wisicator das vorgeschriebene besondere Buch scch vor-
legen zu lassen und dasselbe mit den Recepten und Scheinen zu vergleichen.
E#r wird Erkundigung einziehen) woher und in welchen Preisen der Apotheker seine
Arznei= Waaren beziehe und die neuesten Preis Courants und Rechnungen der Macteria
listen sich vorlegen lassen. Endlich hat der Landvogtei-Arze die in der Upotheke aufzu-
bewahrenden Rerepte und das Receptbuch, genau zu durchgehen wobei er beobachten wird,
ob von Aerzten) welche nicht hierzu legitimirt snd Arzneien zu innerlichem, Gebrauche