Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebenter Band. 1847-1849. (7)

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5. 
Ick ouf dem Marsche, im Lager, oder sonst außerhalb der Garnison, den örtlichen 
Umständen nach, der einsome Arrest ulcht vollstreckbar, so soll an dessen Seelle Arrest an 
der Stabs, oder Brandwache mit Beschränkung der gewohmen Bedürfnisse an Tabak, Wein, 
Bier oder Branntwein eintrecen, verbunden 
a) beim Arrest zweiten Grades mie Hecansiehen zu beschwerlichen Dleustverrichtungen, 
oder, bei Soldaten, mit täglich zweistündigem Befestigen an elne Wand, einen Baum, 
oder eine Kanone; 
1) beim Urrest drirten Grades aber mie täglich drelstündigem Besestigen wle zu a, unter 
Gewährung einstündiger Rube nach 14 Stunden. 
Das Befestigen des Acrestaren geschirht — auf eine der Gesundheit desselben nicht 
nachtheilige Weise und nicht vor den Augen des Publikums — in aufcechter Siellung, den 
Räcken nach der Wand rc. gekehrt, dergestalt, dah er sich weder seten noch niederlegen 
kan, auch darf dasselbe während des Marsches nur an Ruhetagen skacesinden. 
I. Zuständiskeit der Militalebefehlshaber zur Verhängung von 
Diseiplinar-Strafen. 
1. Im Allgemeinen: 
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Die Diseipllnar= Serasgewalt steht den Osszleren zu, denen der Befehl über eine oder 
mehrere Truppenabeheilungen, oder über ein abgesondertes Kommando, oder über eine Mili- 
tärbehörde, oder eine militärische Anstal:, mie Verankworklichkeit für dle Diselplin überrragen 
ist und erskrecke sich auf die Untergebenen dieses Dienstberelchs. 
G.. 7. 
Alle auderen Oiffjiere (F. 60.) und die Unterosfijiere haben keine Disclplinar · Strafge · 
walt. Es ist jedoch jeder Höhere im Range so, wie der mit Strafgewalt versehene Be- 
sehlshaber, berechtlgt, den nach dem Grade oder bei gleichem Grade, nach dem Dienstalter 
unter ihm stehenden Militairpersonen des strelcbaren Standes Zurechtweisungen und Ruͤgen 
zu ertheilen; sie auch nörhigensalls vorläufig zu verhaften oder ihre Verhoftung zu bewirken. 
Eine solche Verhastung aber muß von ihm sosort dem nächsten mit Disciplinar-Srras. 
Gewalt versehenen Vorgeseizten des Verhafteken gemeldet werden. 
". 8. 
Die Diseiplinar-Strafgewale ist niche an die Charge, sondern an dle Funktlon geknüpse 
und gehr von selbst während der Stellvertretung auf den Siellverereter im Kommando über.
	        
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