Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebenter Band. 1847-1849. (7)

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K. 84. 
Ueberhaupe hac der Kaiser dle Reslerungsgewalt in allen Angelegenhelten des Reiches 
nach Maoßgabe der Relchsverfassung. Ihm, als Teäger dleser Gewalt, stehen dlejenigen 
Rechee und Besugnisse zu, welche in den Relchsversassung der Reschsgewalt beigelegt und 
dem Reichstage niche zugewiesen sind. 
Abschnitt IV. Der Reichstag. 
Artitel J. 
. 85. 
Der Reichstag besteht aus zwel Haͤusern, dem Staatenhaus und dem Vrikshaus. 
9. 86. 
Das Scaatenhaus wird gebildee aus den Wercrekern der dentschen Staateu. 
8 
Die Zahl der Michlleder verthelt si sie Brpätat 
Preußen 40 Mlcglieder. 
Oesterrelch . ..- . . 28 „ 
Bayern . . ... 18 „ 
Sachsen . . . . . . 10 „ 
Hannover . . . . . 10 « 
Wuktembekg«.....10«,, 
Baden . . . . · 
Kurhessen. . . · . 
Großherzogthum Hesen 
Holstein (·Schleswig, s. Relch * 1. ) . 
Mecklenburg. Schwerin . . . 
Luxemburg- Limburg .. 
Nassau . . . . 
Braunschwelg . . . 
Oldenburg . ... 
Sachsen-Welmar . gr 
Sachsen-Coburg.Gotha. 
Sochsen. Meiningen.Hildburgousen 
Sachsen-Altenbureg 
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