Object: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1850. (41)

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(Nr. 3322.) Allerhschster Erlaß vom 18. September 1850., betressend die in Bezug auf 
den Ausbau der Gemeinde-Chaussee von Bensberg über Dürscheid nach 
Wipperfürth bewilligten fiskalischen Vorrechte. 
N Ich durch Meine Erlasse vom 25. August 1848. und vom heuti- 
gen Tage den Ausbau einer Gemeinde-Chaussee von Bensberg über Dürscheid 
nach Wipperfürth genehmigt habe, will Ich den betreffenden Gemeinden Be- 
bufs der Uweerhaltung dieser Straße das Recht zur Erhebung des Chaussee- 
eldes nach dem für die Scaats-Chausseen gelrenden jedesmaligen Chausseegeld- 
arife verleihen. Zugleich bestimme Ich, daß die für die Staats-Chausseen 
bestehenden Vorschriften in Betreff der Entnahme von Chaussee-Neubau= und 
Unterhaltungs-Materialien von benachbarten Grundstücken, so wie das Expro- 
priationsrecht für die zur Chaussee erforderlichen Grundstücke, auf die gedachte 
Straße Arwendung finden sollen. Ingleichen sollen die dem Chausseegeld- 
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee- 
Polizeivergehen auf die Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwaärtige Befehl ist durch die GEsset= Sammlung zur bffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Sanssouci, den 18. September 1850. 
Friedrich Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Rabe. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(N. 3323—333) 617 (Nr. 3323.)
	        
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