Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebenter Band. 1847-1849. (7)

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2) elner Selmmenmebrhele von wenigstens zwel Dricreln der anwesenden Mileglleder 
bes jeder der beiden Abstimmungen. 
Der Zustlmmung des Relchsoberhaupkes bedarf es nlche, wenn in drei sich unmlttelbar 
solgenden ordentlichen Sitzungoperloden derselbe Relchscagsbeschluß unverändere gesaße wor- 
den. Eine ordentliche Sltzuungsperlode, wesche niche wenigstens vier Wochen dauert, wlrd 
in dleser Relhenfolge nicht miegegähle. 
Artikel W. 
5. 197. 
Im Falle des Kriegs oder Aufruhrs können die Bestimmungen der Grundrechte über 
Verbafeung, Haussuchung und Versammlungsrecht von der Relchsreglerung oder der Regie- 
rung eines Einzelstaales für einzelne Bezirke zeltweise außer Krast gesete werden; jedoch 
nuc unter folgenden Bedingungen: 
) die Versügung muß in jedem einzelnen Falle von dem Gesammeministerinm des 
Reichas oder Einzelstaates ausgehen; 
2) das Mluisterium des Reiches hat die Zustimmung des Relchstages, das Ministe- 
rium des Einzelstaakes die des Landtags, wenn dieselben zur Jelc versammele sind, 
sofort einzuholen. Wemn dleselben niche versammele sind, so darf die Verfügung 
niche länger als 14 Toge dauern, ohne daß dlelelben zusammenberusen und die 
gekrosfenen Maahregeln zu ibrer Genehmigung vorgelegt werden. 
Weitere Bestimmungen bleiben elnem Reichsgesetz vorbehalten. 
Für die Verkündigung des Brlagerungszustondes in Festungen blelben dle bestebenden 
geselichen Vorschriften in Krast. 
Jur Beurkundung: 
Frank'fure a. M., den 28. März 1849. 
Martin Eruard Simson von Königsberg in Preußen, d. Z. Prästdent der verfassunggebenden Reichs- 
versammlung. 
Carl Kirchgeßner aus Würzburg, d. Z. II. Stellvertreter des Vorsihenden, Abgeordneter des Wahl- 
bezirkes Weiler in Bayern. 
Frirdrich Slegm. Hucho aus Franksint a. M., I. Schristführer. 
Karl August Fetzer aus Stuttgart, Schriftführer. 
Dr. Anton Mlehl aus Wien, Abgeerdneter für Zwettl, Schristführer. 
Karl Viedermann auß Leipzig, Abgeordneler für den Xl. sächsischen Wahlbezirk, Schriffführer.
	        
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