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9) Unersaubter Gebrauch fremden Elgenthums;
10) Kleine Diebstähle, Unterschlagung und Betruͤgereien.
Tu. I.
Dibciplinarstrafen für die Offiziere und Mannschaften.
S. 3.
Die Diselplinarstrasen sind:
A. Für Offiziere, Deckoffiziere und die mit thnen in gleichem Range stehenden
Personen.
1) Verwelse:
n) ohne Zeugen oder im Beisein eines Ossiziers — einfacher Verweis;
1) vor versammeltem Ossizier-Corps — strenger Verweis;
2) Schiffsarrest bis zu vier Wochen;
3) Hütten- (Cojüten.) Arrest bis zu einer Woche und zwar:
n) einfacher Arrest, wobel der Arrestant den Dlenuft versieht;
b) flrenger Arrest mit Suspension vom Dienst, in belden Fällen mie oder ohne Ge-
stateung des Verkehrs mit anderen Personen, und
J%% geschärster Arrest under Verschluß oder Bewachung durch eine Schildwache.
B. Für Schisföfähndriche und See-Junker.
1) Verweise:
) vor versammeleem Osfizier.Corps;
b) im Beisein ihrer Kameraden;
2) Strafwachen;
3) Schlffsarrest bis zu vier Wochen;
4) Arrest bei der Schildwache an der Capltains-Caj# oder auf dem Hinterdeck bis zu
48 Sunden, in angemessenen Zwischenräumen.
C. Für Unterossiziere und die mit ihnen in gleichem Range stehenden Persenen.
1) Verweile vor versammeltem Offizier · Corps im Beisein ihrer Kameraben ;
2) Engziehung geistiger Getraͤnke;
3) Seraswachen bel Tage;
4) Schiffsorrest bis zu vier Wochen;