Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebenter Band. 1847-1849. (7)

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9) Unersaubter Gebrauch fremden Elgenthums; 
10) Kleine Diebstähle, Unterschlagung und Betruͤgereien. 
Tu. I. 
Dibciplinarstrafen für die Offiziere und Mannschaften. 
S. 3. 
Die Diselplinarstrasen sind: 
A. Für Offiziere, Deckoffiziere und die mit thnen in gleichem Range stehenden 
Personen. 
1) Verwelse: 
n) ohne Zeugen oder im Beisein eines Ossiziers — einfacher Verweis; 
1) vor versammeltem Ossizier-Corps — strenger Verweis; 
2) Schiffsarrest bis zu vier Wochen; 
3) Hütten- (Cojüten.) Arrest bis zu einer Woche und zwar: 
n) einfacher Arrest, wobel der Arrestant den Dlenuft versieht; 
b) flrenger Arrest mit Suspension vom Dienst, in belden Fällen mie oder ohne Ge- 
stateung des Verkehrs mit anderen Personen, und 
J%% geschärster Arrest under Verschluß oder Bewachung durch eine Schildwache. 
B. Für Schisföfähndriche und See-Junker. 
1) Verweise: 
) vor versammeleem Osfizier.Corps; 
b) im Beisein ihrer Kameraden; 
2) Strafwachen; 
3) Schlffsarrest bis zu vier Wochen; 
4) Arrest bei der Schildwache an der Capltains-Caj# oder auf dem Hinterdeck bis zu 
48 Sunden, in angemessenen Zwischenräumen. 
C. Für Unterossiziere und die mit ihnen in gleichem Range stehenden Persenen. 
1) Verweile vor versammeltem Offizier · Corps im Beisein ihrer Kameraben ; 
2) Engziehung geistiger Getraͤnke; 
3) Seraswachen bel Tage; 
4) Schiffsorrest bis zu vier Wochen;
	        
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