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Das Gescctz zur Aenderung des Gesctzes über das Hebammemvesen, welches
einc neuzeitliche Gebühremtare für die Hebammen gebracht und die Hebammen-
unterstützungskassen leistungsfähiger gemacht hat.
Das Gesetz über die Zusammenlegung von Grundstücken, mit dessen
Amvendung bereits begonnen worden ist.
Außer den genannten sind weiter noch folgende Gesetze verabschiedet worden:
dats Gesetz, betreffend Abänderung des Sparkassenstatuts vom 22. De-
zember 1883;
das Gesetz, eine Abänderung der Notariatsordnung vom 10. August 1899
betreffend:
das Gesetz, betreffend Abänderung des Gesetzes über die Besoldungen
der Geistlichen vom 9. Februar 1898;
das Gesetz, betreffend eine Abänderung des Gesetzes über die Besoldungen
der Volksschullehrer in der Fassung vom 30. März 1905:
das Einkommensteuergesetz;
das Gesetz, betreffend die Verwendung der Ueberschüsse der Landes-
sparkassen;
das Gesetz, betreffend die Eimvirkung der Armenunterstützung auf
öffentliche Rechte;
das Gesetz, betreffend die Aenderung des § 81 des Verfassungsgesetzes
vom 14. April 1852;
das Gesetz, betreffend die Verlegung des Rechnungsjahrs.
Ebenso hat auch das neue Statut für die Landessparkassen die Zustimmung
des Landtags gefunden.
Die Verhandlungen wegen der Erbauung einer Eisenbahn von MoßHbach
oder Knau nach Schleiz sind soweit fortgeschritten, daß das Zustandekommen des
Projektes für den Fall, daß auch der Landtag ihm zustimmt, mit ziemlicher
Sicherheit zu erwarten steht.
Das Eisenbahnprojekt Triebes-Langemwetzendorf hat immer noch keine
greifbare Gestalt gewonnen; es erscheint deshalb fortdauernd untunlich zu den
Kosten desselben einen Beitrag aus Staatsmitteln zu gewähren.
Der Unserer Regierung von dem Landtage zur Berücksichtigung über-
wiesenen Petition der Amthorschen höheren Lehranstalt in Gera um Gewährung
eines Zuschusses zu ihrem Lehrerpensionsfonds konnte für jetzt nicht stattgegeben
werden, weil der Vermögensbestand des Fonds während der letzten drei Jahre
ganz erheblich gewachsen ist und voraussichtlich im laufenden Jahre noch weiter
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