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Charakter angenommen hat, Fernhaltung von dem Schul= und
Unterrichtsbesuche (G 16), Räumung von Wohnungen und Gebänden
#18), Desinfektion (§5 10 Abs. 1 und 3);
. Ruhr, übertragbarer (Dysenteric): Bcobachtung ansteckungsver-
dächtiger Personen (§ 12), Absonderung kranker Personen (6 14
Abs. 2), Verbot oder Beschränkung der Ansammlung größerer
Menschenmengen (5 15 Nr. 3), sobald die Krankheit einen epidemischen
Charakter angenommen hat, Fernhaltung von dem Schul= und
Unterrichtsbesuche (6 16), Verbot oder Beschränkung der Benutzung
von Wasserversorgungsanlagen usw. (5 17), Räumung von Wohnungen
und Gebäuden (§ 18), Desinfektion (§ 19 Abs. 1 und 3), Vorsichts-
maßregeln bezüglich der Leichen (§ 21);
Scharlach: wie zu Nr. 1;
Syphilis, Tripper und Schanker, bei Personen, welche
gewerbsmäßig Unzucht treiben oder der gewerbsmäßigen Unzucht
verdächtig sind: Beobachtung kranker, krankheits= oder ansteckungs-
verdächtiger Personen (§ 12), Absonderung kranker Personen
14 Abs. 2);
Typhus (Unterleibstyphus): Beobachtung kranker und ansteckungs-
verdächtiger Personen (§ 12), Meldepflicht (§ 13), Absonderung
kranker Personen (§ 14 Abs. 2 und 3 Satz 1), Keunzeichnung der
Wohnungen und Hänser (§ 14 Abs. 4), Verkehrsbeschränkungen fülr
das berufsmäßige Pflegepersonal (§ 14 Abs. 5), Ueberwachung der
gewerbsmäßigen Herstellung, Behandlung und Aufbewahrung sowie
des Vertriebs von Gegenständen, welche geeignet sind, die Krankheit
zu verbreiten, nebst den zur Verhütung der Verbreitung der Krankheit
erforderlichen Maßregeln (§ 15 Nr. 1 und 2), mit der in Nr. 1
bezeichneten Maßgabe, Verbot oder Beschränkung der Ansammlung
hrößerer Menschenmengen (§ 15 Nr. 3), sobald die Krankheit einen
epidemischen Charakter angenommen hat, Fernhaltung von dem
Schul= und Unterrichtsbesuche (§ 16), Verbot oder Beschränkung der
Benutzung von Wasserversorgungsanlagen usw. (§ 17), Räumung
von Wohnungen und Gebänden (§ 18), Desinfektion (§ 19 Abs. 1
und 3), Vorsichtsmaßregeln bezüglich der Leichen (6 21);
. Milzbrand: Ueberwachung der gewerbsmäßigen Herstellung, Be-
handlung und Aufbewahrung sowie des Vertriebs von Gegenständen,