Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Siebenundwanzigster Band. 1910-1911. (27)

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Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Renß füngerer Anie. 
Nr. 799. 
Inhalt: Nachtrag zur Ausführungsonweisung zum Einkommenslenergesetz vom 15. Juli 1009. 
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Nachtrag 
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Die zu dem Einkommensteuergesetz vom 15. Juli 1000 unter dem 29. Juli 1910 
erlassene Ausführungsamveisung (Gesetzsammlung Band XXVII S. 163) erfährt 
folgende Abänderungen: 
I. 
Artikel! letzter Absatz kommt in Wegfall. 
2 
In Artikel 4b, zu Ziffer 2, ist an Stelle der Worte „und zwar 
auf mindestens einen Monat; jeder weitere Monat, für welchen die Einberufung 
mindestens eine Woche dauert, wird als voll angerechnet“ zu setzen „und zwar 
auf mindestens einen Monat, d. h. einen Zeitraum von 30 Tagen; jeder an- 
gebrochene weitere Monat wird als voll gerechnet.“ 
. 
Artikel 6 Absatz ! hat zu lauten: 
„§ 6 zählt die Arten der Einkommensquellen auf.“ 
Ausgegeben am 13. Dezember 1011.
	        
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