Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebzehnter Band. 1872-1874. (17)

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Formular B. 
Einkommensteuer-Einschäßungsregister 
für die Gemeinde 
Die Richtigkeit des Personenverzeich- 
nisses wird hiermit pflichtmäßig bescheinigt. 
Der Gemeindevorstand. 
Gegemvärtiges Einschatzungsregister wird 
zum terminlichen Betrage von 
Mrk. Pf. 
Fürstliches Landrathsamt. 
Daß die Einschätzung überall den ge- 
setzlichen Vorschristen gemäß nach bestem 
Wissen und Gewissen erfolgt ist, wird hier- 
mit bescheinigt. 
NI 0a 
Die Bezirks-Einschätzungskommission.
	        
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