Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebzehnter Band. 1872-1874. (17)

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Ministerial-Bekannmachung 
vom 27. Angust 1874, 
die mit den Königlich Siüchsischen Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und 
der Justiz vereinbarte Aufhebung der im Jahre 1854 abgeschlossenen Uebereinkunst 
wegen der Kosten in Kriminal- und Polizeiuntersuchungssachen betreffend. 
Mit höchster Genchmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten ist zwischen dem unterzeich- 
neten Fürstlichen Ministerium und den Köulglich Sächsischen Ministerien der auswärtigen 
Angelegenheiten und der Justiz die Aufhebung der unterm 19. Juni/§. Juli 1854 abge- 
schlossenen Uebereinkunft wegen der Kosten in Kriminal= und Polizeiuntersuchungen (Geseys. 
Bd. X S. 271) vereinbart worden. 
Die dicsseits hierüber ausgefertigte Erklärung wird nachstehend zur öffentlichen Kennt- 
uß gebracht. 
Gera, am 27. August 1874. 
Fürstliches Ministerium. 
Semmel.
	        
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