2) Wesentlicher In-
ball der Beglei-
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. 11.
Die Ausfertigung esnes Wesseltschelno J. geschiebe eneweder
) durch vollstndige Ausfüllung aller Spalten des Begleltschein-Formu-
lars, nach Inhale lörer Ueberschrift und für fämmrllche, zu der be-
treffenden Sendung gehörige Waaren, oder
5) in der Art, daß diesenigen Spalten des Formulars, welche sich auf
Gattung, Menge und Werschluß der Waare beziehen, nicht im Decait
ausgefülle werden, sondern darin auf eine, dem Begleitscheine ange-
stempelte Zell-Deklaration Bezug genommen wird. Auch Begleitschein-
Auszüge, Abmeldungen aus der Niederlage 2c. können auf die nem-
liche Weise dem Beglestscheine angestempelt werden.
Ob die elne oder andere Art der Ausserilgung in Anwendung zu bringen
sey, hat das Amt in jedem elnzelnen Falle, den Umstaͤnden gemaͤß und aus dem
Gesichtspunkte zu beurthellen, daß es darauf ankommt, diejenige Abfertigungsweise
eintreten zu lassen, welche die leichtere, mithin die weniger zeitraubende ist.
Bestehen demnach die Waaren, auf welche ein Begleltschein begehre wird,
nur In wenigen Posttionen, so ust der detalllirten Aussertigung des Begleitscheins
der Worzug zu geben, bei größeren, Traneporten dagegen die Ausfertigung mit-
telst angestempelter Deklaraotion 2c. zu wählen, vorausgesetzte, daß so vlele Dekla-
ranonen doppele vorhanden sind, als Begleitscheine verlangt werden.
é. 12.
Da das Verfahren der Deklaracidns? Anstempelung in den meisten Fällen
den Wortheil einer roschen Absertigung gewähre, so, müssen, um folches so osfe,
wie möglich, in Anwendung bringen zu können, die Deklaranken, inöbesondere bel
den Grenz-Zollämtern, hlerauf aufmerksam gemacht und veranlaßt werden, in den
abzugehenden Deklaratlonen die Gewlchesmengen durchgehends spetlell und bezie-
bungewelse mit Buchstaben auszudrücken.
g. 14.
Aus dem Begleitschein 1. muͤssen die Perfonen und Gegenstaͤnde, auf welche
berselbe sich bezleht, die Art und Welse der Abfertigung, dle getroffenen Sicher-