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ses wiederum durch das Niederlage · Register erledigt. In letzterm erhaͤlt die
ganze, zu dem betreffenden Begleitschelne gehoͤrige Labung eln eigenes Konto als
Laogergut unter Privat-Verschluß, worin dle, mit neuen Begleiescheinen nach und
nach ersolgenden Versendungen abgeschrieben werden, und durch welches in ge-
wöhnlicher Art nachgewiesen wird, welche Bestimmung die Waarfn erhaleen baben.
Ist mie dem Amne eine Nleberlage niche verbunden, so wird der Begleic-
schein in das Begleitschein-Empfangs-Register eingetragen und unter der Eintra-
gung bemerk':
„die Ladung ist hier (oder bei N.) elngewintert und foll von hier
(dort) aus nach und nach versendet werden; wie dieses geschehen, wird
durch die beiliegende besondere An- und Abschreibung nachgewiesen,“
wonächst der Begleitschein, mil der nörbigen Erläuterung des Sachverhälenisses
verseben, an das Ausfereigungsamt zurückgesande wird (vergleiche S#. 70. ff.)
Ducch die vorskehend erwähnke, ganz spezlell zu sührende An- und AUbschrei-
bung soll nachgewlesen werden, wann und uncer welcher Nummer des Wegleit-
scheln. Ausfertigungs-Hrrgisters die einzelnen Posten der Gesammiladung mirtelst
verschiedener neuer Begleicscheine nach und nach weiter abgesertige worden sind.
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h) Wenn über Wag- In bem zweiten, oben (5. 52. b.) erwähneen Falle, wenn nämlich über
ren vorErreichung Waaren vor Erreichung des Erledigungsamtes Canz oder theilweise anders ver-
s- füge wird, ist dle gesammte Ladung von dem Amte, bei welchem, nach §F. 51.,
hestoe, eie der Fall angezelgt worden ist, gleichfalle in das Begleitschein= Empfangs-Register
versug auf zunehmen/ aber sogleich, und ohne ein abgesondertes An- und Ubschreibe-
Konko, nachzuwelsen, welche Bestimmung die Waaren erhalten haben.
Sollen, in Folge der, über die Ladung onderwele gecrossenen Dispossrionen,
einzelne Theile derselben nach verschiedenen anderen Richcungen Oin dirlgiet wer-
den, so ilt auf sede einzelne Parthie, unter Beobachcung der, in den 9#. 7 bis
einschlleßlich 28. enhallenen Bestimmungen, eln neuer Begleitschein I. ausgufer-
rigen. Der Antrag, einzelne Thelle der Ladung zur Werzollung zu zlehen, ist
bri solchen Gelegenhesren nur insosern zulässig, als derselbe an eln zur Erledigung