Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierter Band. 1838-1841. (4)

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schwer auf bleselben angewender werden können, glelchwoßl aber das Bedürf#h erschöpfender 
Bestimmungen über dle rechtlichen Bejiehungen der Dienstherrschasten und Dienstboten fo- 
wohl im Allgemeinen als in ihrem Verhältnisse gegen einander, nach der Erfahrung unver- 
kennbar hervorgekreten ist, f baben Wir Unserer Landesregierung dle Bearbeltung einer 
amfossenden Gestndrordnung nach den in Nachbarstaaken bestehenden Mustern aufgetragen. 
Nachdem Wir nun das Uns vorgelegte Geseh genehmige und das Gutachten Un- 
sere' getreuen Rliter= und Landschaft darüber vernommen haben, so ereheilen Wir dem- 
selben andurch Unsere Landesherrliche Soncelon und befehlen Hhierdurch, daß der nachste. 
bend abgedruckten Gesindeordnung, welche durch dle allgemeine Gesesammlung zu publicl= 
ren ist, vom Tage lbres Erschelnens an allgemein nachgegangen werden foll. 
urkundlich haben Wir die gegenwärtige Verordnung elgenhändig vollzogen und Un- 
sere Landeesürstlichen Instegel vorzudrucken besoblen- 
Schloß Schlelz und Schloß Ebersdorf,, den 23. Jannar 1841. 
(I. S.) Heinrich LIII. (I. .) Heinrich IXI7N1. 
J. L. Färst Reuß. J. L. Fürst Reuß. 
 
	        
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