Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierter Band. 1838-1841. (4)

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4) wenn dasselbe die Herrschaft oder deren Familie durch Thaͤclichkeicen, Schimpf· und 
Schmaͤhworte oder ehrenruͤhrige Nachreden beleidiget oder durch boshafte Verhetzun- 
gen Zwistizkeiten in der Familie anzuregen suchet; 
2) wenn es sich wiederholten Ungehorsam und Widerspenstigkeit gegen die Befehle der 
Herrschaft zu Schulden kommen laͤßt; 
3) wenn es sich den von der Herrschaft zur Aufsicht über das Gesinde bestellten Perso- 
nen mie Thäelichkeiten oder Schimpf= und Schmähworken widersebet; 
4) wenn es die Kinder der Herrschaft zum Bösen verleiter oder verdächtigen Umgang 
mie ihnen pfleget; 
5) wenn es die Kinder, die ihm zur Wartung anverkraue sind, durch üble Begegnung 
oder Nachlässigkeit in Gefahr für ihre Gesundbeit versebet; 
6) wenn es sich des Diebstahls oder der Verunkreuung gegen seine Herrschaft oder An- 
dere schuldig machr, oder das Rebengesinde dazu verleite; 
7) wenn es ohne Vorwissen der Herrschaft auf deren Namen Gelb oder Waaren 
borget; 
8 wenn es die noch nicht verdlente Livree ganz oder zum Theil verkaufer oder ver- 
ehet; 
9) wenn es wiederbole ohne Vorwissen und Erlaubniß der Herrschaft uͤber Nacht aus 
dem Hause geblieben ist, oder wenn es ohne Worwissen und Genehmigung der Herr- 
schaft, fremden, in das Haus ulche gehörigen Personen zu nächtlicher oder sonst unge- 
woͤhnlicher Zeit Zutritt und Aufenthalt gestattet; 
10) wenn es mit Feuer und Licht, wlederholter Warnungen ungeachtet, nachlaͤssig umgehet; 
11) wenn, auch ohne vorbergegangene Warnung, aus bergleichen unvorsscheigen Bekragen 
wirklich schon Feuer entstanden ist; 
12) wenn eln Kurscher, Relt Fubr= oder AUckerkneche und anderes zur Beschickung des 
Wiebes gebrouchten Gesinde die, ihm zur Aufsiche und Abwartung untergebenen Zug- 
oder Rei#pferde, Zug= oder Zuchtolehstücke durch selne Schuld verunglücken läßt, oder, 
wlederholter Ermahnungen ungeacheek, schlecht abwarlec, oder, wiederbolter Verwar- 
nungen ungeachtet, mißhandele;
	        
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