Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierter Band. 1838-1841. (4)

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für die Beschlagnahme und Auszeichnung von Mobllien, wenn 4 ie durch 
das Gericht selbst vorgenommen wird, 8 gr. bis 
für die Auctionspatenlte . . 
Bekanntmachung in die ösfentlichen Blaͤtter . . 
Versteigerung der abgepfändeten Mobilien 
ür jede 
feilt anzudrohen 
Die Verhandlungen, welche bel Subhastationen sonst noch vorkom- 
imen, werden nach den ge 4½ Rechtosochen bestehenden Säten 
Ifte liquidirt. 
celon und Prokokoll 6 gr. bis - 
II. Gebähren für die Gerichtspersonen. 
für esnen Verhörs- ober Stweungeleranb bei Ableguns elnes Haupleibee 
wenn ein Vergleich zu Stan 
fuͤr einen Recognitions- 8 Sieaheole 
elnem Zeugenverhoͤr !rmi en . . 
emerBestchugussgbeut-wo 
-.anIOrtcodts-dek Flur des Gerichts . . 
b. ausserhalb der Flur 
elmem Berechnungs- und Huͤlfste rmine belzuwohnen 
ine WWoepsänbung mie dem Gerichtsdiener vorzunehmen und Neacson 
abzustatt 
elnem uffznet, weschen der Richter ober Actuar vornimmi, beizu- 
wohnen . 
eine Wuͤcderung auf Anordnung des Gerichts vorzunehmen 4 gr. bie 
Fur die soust eiwa noch vorkommenden Bemühungen der Gerichts- 
personen bei der Subhastation, bel Auceionen und dergl., die Hälste 
der in wichtigen Rechessachen vorgeschriebenen Gebühren. 
III. Dienergebühren. 
elne schrifrliche Ladung, Neu Nlon oder fonst ein Schreiben 4 bestellen 
Gunt mündliche Vorladun 
Aufwarus bei einem Vrors. oder Schreungetrmi , von jeder 
  
  
Part 
lelner EW—i- belzuwohnen, nach Maaßgobe der Daver 2gr. bie 
unde — 
die Subhastation eines verholsenem Grundstäckes nach verlaufener Hülfs- 
Toxation eines Spreltzeg mllande vornehmen zu lassen inel. Justeu 
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