Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierzehnter Band. 1863-1865. (14)

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au vorstehender Nachtrag zu dem Kataster von den Gebäuden des Dorses N. N. im 
ise N. N. in drei gleichlautenden Auefertigungen gebörig übergeben worden, und daß 
darin übertragenen und resp. in Zugang bezeichneten Gebäude vom 1. Jannar 18 
bei der Magdeburgischen Land-Feuersozietät überhaupt zu (17,200) siebenzehn Tausend 
Hundert Thalern assekurirt, die ausguschreibenden Beiträge jedoch überhaupt von 
„910) zehn Tausend neun Hundert und zehn Thalern zu leisten sind, solches wird 
durch anestirt. 
N. N. den len 18 
Der Feuersozietäts-Direktor 
B des X. N. Kreises. 
(L. S.) *-“
	        
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