Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierzehnter Band. 1863-1865. (14)

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fenden Ausgaben gewähren werden, können nicht uur die für den Wegfall der durch die 
Gewerbeordnung aufgehobenen, aus dem Innungsverbande herrührenden Verbtetungs- 
rechte gesehlich zu leisenden Entschädigungen, sondern auch die neuerdings vom Land. 
tage bewilligten Summen zum Vau eines neuen Gefangenenhauses in Schleiz, zur Er- 
weiterung der Kaserne in Gera, zum Umbau der Straße über den Pöripzscher Berg bei 
Saalburg sowie zur Weiterführung der Gera-Kraftsdorfer Straße bis an die Landes- 
grenze, süglich abgehalten werden. 
Die Verwendungen zu den eben erwähnten Zwecken, gleichwie die Unterültzungen, 
welche mit Zustimmung des Landtages mehreren Schulgemeinden zur Errichtung neuer 
Schulhäuser gewährt worden sind, erachten Wir zur Abhülse dringender Bedürfnisse 
sämmtlich für geeignek. 
Die Convertirung der kündbaren nerzinslichen Staatsschuld hat ihren Fortgang. 
Am Schlusse des Jabres 1862 betrug die gedachte Schuld ca. 209,500 Thlr. In 
den Jahren 1863 und 1864 sind 76,350 Thlr. in Stlaatsschuldscheine convertirt wor- 
den. Die Kommission für Verwaltung der Staatsschulden beabsichtigt, im Laufe dieseh 
Jahres den Resi der kündbaren Schuld zu convertiren, um für den Beginn der nächsten 
Finanzperiode einen vollsiändig klaren Stand auch der Zinsbeträge und deren Termine 
zu schaffen, während bisher die aus der vorigen Finanzperiode übernommenen Stäck- 
zinsen die Ueberüchtlichkeit am Schlusse jedes Jahres beeinträchtigten, in Folge dessen 
auch die vorschriftsmäßige Amortisation in Verbindung mit der Einlösung älterer Kas. 
senanweisungen während der laufenden Etatsperiode einen Zuschuß von ca. 1500 Thlr. 
zu der dafür etatisirten Summe erheischt. Diesen Zuschuß werden Wir, um die geord. 
nete Amortisation vollständig aufrecht zu halten, aus der Hauptstaatskasse auszahlen 
lassen. 
D Für Zwecke, die den Landesinteressen förderlich sind, wird in Zukunft, boffentlich 
schon in der nächsten Etatsperiode mehr als bisher dadurch geschehen können, daß die 
Ueberschüsse der Sparkassen, deren Verhältnisse durch ein mit Zustimmung des Landtags 
erlassenes Staint neu geregelt sind, für solche Zwecke theilweise mit verwendet werden. 
Namentlich ist es die Sparkasse in Gera, welche durch erreichten beträchtlichen Reinge- 
winn dazu die Aussicht bietet. 
Daß die Hindernisse beseitigt sind, welche der Erneuerung des deuischen Zoll- und 
Handelsvereins entgegenzutreten schlenen, ist auch für Unser Fürsienthum als ein Glück 
zu betrachten. Auch die Vereinbarungen, welche zwischen dem Zollverein und Frankreich 
abgeschlossen worden sind, werden, wie Wir hoffen, dem Handelsverkehr sich ersprießlich 
erweisen. Insonderheit wünschen und erwarten Wir, daß die Noachtheile, welche aus den 
desfallsigen Tarisnormen für den bedeutenden industriellen Betrleb Unserer Stadt Gera 
besürchtet worden sind, zum Theil sich als unbegründet erweisen, anderntheils aber durch
	        
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