Hat ein Beamter mit dem Amte in Verbindung stehende Relsen ohne besondere
Entschädigung oder gegen Bezug eines firirten Diäten- und Reisekosten-Bauschquantums
oder gegen speciell normirte Säe zu machen, so hat es hierbei sein Bewenden.
bleibt es nachgelassen, mit dem Vorstande einer Behörde ein Abkommen dahin zu tref-
sen, daß dieser gegen eine innerhalb der etatmäßigen Mittel ihm zu gewährende feste
Entschädigung auf die specielle Liguidation von Diäten und Reisekosten für sich oder die
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8. 2.
Behörde verzichtet.
Militärs beziehen Diäten und Wohnungsvergütung bei einzelnen Versendungen
nur, wenn denselben kein Quartier mit Naturalverpflegung gewährt wird.
8. 3.
An Diäten erhalten für jeden Tag
—
2)
#
1—
—
Staatsminister
1. AInd.91 G& NON Mi„NTLNTTZNxT.
diplomatische Vertreter, Präsident und Dlcepräsi-
dent des Appellationsgerichts, der Chef des Bun-
descontingents
vortragende Räthe bei dem Minssieriun, Stabs=
officiere, Mitglieder des Appellationsgerichts, der
Oberstaatsanwalt, Arrisgeriteritrkeren, Land-
räthe, Superiutendenten
Mitglieder der Krei te, Landl isier, Staats-
anwälte, Gehilfen des Oberstaatsanwalts, Justig=
amtleute, Physici, Gymnasialdirectoren, Hauptleute,
Hauptstaatskassirer, Vorstand der Mldisterialkanglei
5) Secretäre des Ministeri#, des Appellationsgerichts,
6)
der Kreisgerichte, der Landrathsämter, Actuarien
der Kreisgerichte und Iustizämter, ordinirte Geist-
liche, säädrische Lehrer, Gerichtsärzte, Vorstände der
Steuerämter, der Bergämter, Auditeurs, Batail=
lonsärzte, Lientenanks, Bezickssienereinnchmer, Rech-
nungs- und Steuerrevisoren, Calculatoren, Bür-
germeister in den Städten und Stadträthe, We-
gebauinspectoren
Audikoren und Accessisten, 24irkahierirn, Gee
5 Thlr. —
Sgr. — AU#f
Auch