Benennung der Gegenstände.
von o
on Eise
Waer#u## von Seelbisen und Inbürhenhet
nHol
i Ei isen
Naschmen- und Treibwerie am Vord“ diejer Schiffe eiugeseht,
werden abgesondert nach den unter der Rubril „Maschinen
und Maschinemheile“ angegebenen Zollsätzen verzollt.
Spinnerei und Weberei.
Flachs:
Fla e oder Hanf, gebechelte
Leinen · oder Haujgespinust, elched auf dad Klogramm mißt,
I Metres oder weniger
8 6,000 0 Meres nicht mehr als (2,000 Meires
12,0 77 77 14 7°
„ zu 000 „
„ 72,000 «
„ 72,000 .
gblcttimsodkkqsmkbtkd «
UtlllllMsltcSodkkioentck . . . .
nicht als 6. 00 Metres, bebn mehr als 3 Metres
„ „ 12,000 7“ 7 „ u-000 « -
2l 000 « « , « 000 „ 9
5. 000 „ 77 7“ 77 „00O
„ 3½%
"„ „ 7“
, 000
qezwmtlcd
robes
gebleichtes oder gesärbtes
beinen= und Haufgarne, gemischle, werden wie reine beinen-
und Hanigarne bebandelt, sofern das Gewicht des Flachses
oder Haufes überwie N.
biuen. oder Hausgewebe, glat bte oder gemusterte (gebildete),
welche in einem Naum von 5 Quadratmillimetres in der
e ersehen lassen, und zwar:
g Fiden oder weniger
9, 10 und 11 Haͤden
Jollsäye für 100 Kilogramm
im Jabre 1862. svom I. Oct. 1864 an.
Fürdie Tonne nach franzssischerVermessung.
25 Frs. 20 Frs.
7 11 60 7“
15 „ 10 „
50 „ 410 „
Frci
Frei
Ders. elbe oll, für d Zwirub
kinscche hnn umãdpt. erhöht.
Derselbe Zoll, as zum Zwirn
beuußte rüchche“ Allertto - getleiche
Gespinust, um 30 pCt. e
26 õrs.
55
7