515
I#.
Vertrag
zwischen
Preußen, Sachsen, Kurhessen, den zum Thüringischen Zoll= und Handels-
Vereine verbundenen Staaten und Braunschweig
über
den Verkehr mit Tabak und Wein.
Seine Majsestät der König von Preußen, Seine Majestät der König von Sachsen,
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen, die außer Seiner Majestät dem Kö-
nige von Preuhen und Seiner Könlglichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen bei dem
Thüringischen Zoll- und Handels-Vereine betheiligten Souverainc für Ihre diesem Ver-
eine angehörenden Lande und Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüne-
burg, von dem Wunsche geleitet, den gegenseitig freien Verkehr mit Tabak und Wein
zwischen Ihren Landen aufrecht zu erhalten, haben Unterhandlungen eröffnen lassen un'
zu Bevollmächligten ernannt, und zwar:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchst Ihren General-Direktor der Steuern Johann Friedrich von Pem-
mer Esche,
Allerhöchst Ihren Ministerial-Direktor Alexander Max Philipsborn
und
Allerhöchst Ihren Ministerial.- Direktor Martin Friedrich Rudoph Delbrück;
Seine Majestät der König von Sachsen:
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanzrath Julius Haus von Thümmel:
Seine Königliche Hohcit der Kurfürst von Hessen:
Allerhöchst Ihren Direktor der Haupt- Staals-Kasse Friedrich Theodor Bode:
Die außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Königlichen
Hoheit dem Kurfürsten von Hessen bei dem Thüringischen Zoll- und Handels
Vereine betheiligten Sonveraine, und zwar:
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar E-
senach,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen= Altenburg,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Koburg-Gotha,