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Wir bringen Solches bierdurch mit dem gleichzeitigen Bemerken zur öffenklichen
Kenntniß, daß in Folge Tessen namentlich die den Belgischen Handelsreisenden nach Maß-
habe der vorenwähnten Uebercinkunft vem Jahre 1847 gewährte abgabenfreie Besugnih
zum sreien Gewerbebetrieb in den hiesigen banden von dem bezeichneten Zeilpunkte ab
binweggefallen ist, und daß dergleichen Reisende die durch das Gewerbe= und Personal-
steuer-Gesey geordnete Gewerbesleuer zu entrichten haben.
Gera, am 10. Jannar 1851.
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium.
von Bretschneider.
Schlick.
3)) Vekanntmachung, den Beitritt des Königreichs Bayern zur Kenvention vom 11. Juli
1853 betreffend.
Nach einer anher gelangten Mittheilung des Königlich Preußischen Ministeriums der
auswärtigen Angelegenheiten ist auch die Königlich Baperische Regierung der in
Eisenach am 11. Juli vor. Is abgeschlossenen Uebereinkunft in Betreff der Verpflegung
erkrankter und der Beerdigung verstorbener gegenseitiger Staalsangehörigen nachträglich
beigetreien: was hiermit unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 17. Novem-
ber 1853, (Gesetsammlung Nr. 156, 5) zur öffentlichen Kenmniß gebracht wird.
Gera, am 6. Januar 1851.
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium.
von Bretschneider.
Semmel.
4) Verordnung, die Crstattung von Anzeilen bei ausbrechenden Viehseuchen bekr.
(Publ. im Ames, und Vererdaungstl- am 1. Februnk 1831.)
Es ist in neuerer Zeit wahrzunehmen gewesen, daß bei ausbrechenden Viehseuchen
die nöthige Anzeige bei den Kreiepolizeibehörden von den dazu verpflichteten Persenen
und Behörden unterlassen worden ist dadurch aber die erstern außer Stkande Seblieben