Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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1) den Nebenzollämtern I. zu 
Fedderwardersiel, 
Greßensiel, 
Strohausen, 
Wangerooge, 
Horumersicl, 
Mariensiel, 
Rüstersiel, 
Ellenserdammersiel 
zur Erbebung des Eingangszolls für alle Gegenstände bis zu einem Vetrage von 400 Ml. 
) Den Nebenzollämtern II. zu 
Burhaversiel, 
Tettensersiel, 
Blexen, 
Golzwarderfiel, 
Harrien, 
Warfleth 
zur Aussiellung und Erledigung von Deklarationsscheinen für biesenigen Gegen- 
stände des frelen Verkehrs, welche von dort über die Weser nach Orten des In- 
landes versandt werden, resp. von Orten des Inlandes eingeben; 
4) den Nebenzollämtern II. zu 
Burhaversiel, 
Tettensersiel, 
Blexen, 
Golzwardersiel 
zur Erhebung des Eingangszolls für alle Gegenstände bis zu einem Betrage 
von 50 (ll. - 
c)DemNklscnzollamtcl.zn Varrelgraben zur Ausstellung von Deklarationsscheinen 
für die von der Fabrik dro Delkerkamm u Komp. zu Sltickhas über Bremen in 
das ereinsgebiet versandten Zlgarren. 
) Dem Nebenzollamte I1. zu Suhr zur Ausstellung von Deklarationsscheinen für 
den von der Branntweinbrennerei des J. H. Hepdor zu Smir über Bremen 
in das Vereinsgebiet versandten Branntwein. 
) Dem Rebenzollamte II. zu Warfleth zur Eingangobehandlung 
a) der für die dortigen Tabaksfabriken eingehenden rohen Tabaksblätter, 
6) für alle sonstigen Gegenstände bis zum Betrage von 20 bhl.
	        
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