Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

  
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1) Den Nebenzollämtern II. zu Moordeich und Stuhr zur Abfertigung von Vieb, 
welches von dort nach Bremen zu Markte gebracht und unverkauft wieder zurück- 
gebracht wird: 
was wir hiermit zur allgemeinen Kenntniß der Betheiligten bringen. 
Gera, den 13. Juni 1854. 
Fürstlich Reuß-Mauisches Ministerium. 
von Bretschneider. 
Semmel. 
  
16) Verordunung, die Zutreisung der Stadt Saalburg und der Ortschaften Pöllwih und Neuärgerniß 
zun Lamndrathsamtsbezirke Schleiz 2c. beir 
(Pukl. im Anmus= und Vererdnungskl. am 22. Juni 1351.) 
In Gemäßheit Höchster Entschliehung Serenissimi wird hiermit die Stadt Saal- 
burg in allen denjenigen Verwaltungszweigen, in welchen sie bisber dem Landrathamts- 
bezirke Ebersdorf zugetheilt gewesen ist, dem Fürstlichen Landrathsamte in Schleiz 
zugewiesen, so daß nunmehr eine gleichmäßige, den bestebenden vokalverhältnissen ange- 
messene Abtheilung der Pflege Saalburg nach Verwallungsbezirken in der Weise Platz 
Freifet, daß die Stadt Saalburg und sämmtliche auf dem rechten Ufer der Saale 
gelegenen Ortschaften dem Landrathsamtsbezirke Schleiz, das Dors Pörik½zch dagegen 
dem Landrathsamtsbezirke Ebersdorf zugehört. 
Gleichzeitig haben Serenissimus Clem. anzuordnen geruht, daß der Ort Karo= 
linensield mit dem Streitwalde in allen Steuer-, Polizei= und sonstigen Ver- 
waltungssachen dem Fürstlichen Landrathsamte in Eberodorf, und dageyen die bivber 
dem hiesigen Verwalkungsbezirke zugehörig gewesenen Ortschaften Pöllwitz und Neu- 
ärgerniß dem Fürstlichen Landrathsamte Schleiz zugewiesen sein sollen: weshalb die 
betressenden Gemeinde= und sonstigen Behörden, sowie die betheiligten Staatsangehörigen 
sich allenthalben hiernach zu achten haben. 
Gera, am I7. Juni 1851. 
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
von Bretschneider. 
Schlick. 
 
	        
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