—
521
Nr. ihl.
1. wo an Hauptstamm eines Gläubigers, und mit Anoshlah der
Zinsen und Lofen unter 10 W liquidirt worden ist —
2. unter 50
s. übrigeno Nr. 537 c.
.Beiwobnung der Auszahlung der Gelder:
a) dem Streilvertreier:
—
l
. - ·—·;lo-
3. bis 500 Fit . . . · . »—l"«,
-l.darulsck . · · » « ·-.I21
1. wenn zusammen 500 Thl. ausgehaltt werden. 46 Sgr. bis–2
6 bl. bis
3. bei der Finai- „Auszahlung im lehten T wenn solche mindesten
h) dem Sachwalter der Gianonger,
1. mit * Klienten, wenn die Muszablung nech nicht Thl. be-
l .k.btå-«
2. wel. bei färkern Zahlungen 6 E.. bis
2 Siunden beschäftigt, auch 2 Thl. bis 318
10 S
3. ohne Klienten, einschließlich der Ab gahlung der Gelder, auch Legi-
timation wegen geschehener f—N—-m wenn die Summe noch
nicht 50 Thl. erreicht 10 Sgr. bio
4. bei stärkern Abzahlungen, s. r.
.Berichte und Cirkularanfragen des E und Güterertreters, eines
Kommunaktors oder jedes andern zu einem Cirkularerlaß Beruf ha-
benden Sachwalters an die Gläubigerschaft nach Wichtigkeit der Sache
und mit Berücksichtigung, ob ein motivirtes Gutachten damit verbun-
den, auoschließlich Reinschrift 21 Sgr. bie
Bei fernern hier nicht speziell bezeichuͤeten Verhandlungen Jelten
genau dieselben Ansätze, wie im Ordinar-Prozeh, s. Nr. Lön ff, mit
alleiniger Ansnahme derienigen, die ein Objekt von noch nicht 350
Thl. erreichen, wo sich nach dem nachfolgenden Titel allein zu rich-
ten ist.
.Im Ediktal-Prozeß binden den Massevertreter, oder Kurator, sowie den
Sachwalter eincs Interessenten, dieselben Vurschriften, welche unter
Nr. 251 o. dem Richler zni worden Und.
t
—
r—
—
Tit. IV.
Im luni Prozeß.
5479. Mündliche Instruktion zur Einreichung einer Imploration vder Erception
und Einlassungeschrift oder mit Abwartung eines Termins, wenn sic
aus den Wnttte erheilt 5 Sgr. bisl—
50. Stellung einer Vollma
a) Haupwollmacht Auepusillen .-
li)diiliiililiil0i·iii
l.iiiiAllxieiiieiiiiii - s-
.iii1)ccic. . i-
Il l
—.