Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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Eberödorf gehört zu denjenigen Posten, bei welchen Wir den Vorbehalt rechrsbegrün- 
deter Ansprüche zu machen für nothwendig erachtet haben. — 
Wenn es demnächst bedauerlich ist, daß die Kräfte der Landeskasse es nicht er- 
lauben, die zu Korrektion der Straße über den Wetteraberg erforderliche Summe 
von 5500 Thlrn. schon jetzt in das Ausgabebudget für die nächste Finanzperiode auf- 
zunehmen, so muß es vorbehalten bleiben, auf diesen für den öffentlichen Verkehr 
wichtigen Gegenstand zurückzukommen, sobald es nur immer die Umsstände erlauben. 
Die 
zu Kap. VIII. und XVI11. 
gestellten Anträge wegen der Pensionen und Wartegelder werden Wir insoweit te- 
riucksichtigen, als es die dabel in Frage kommenden rechtlichen Ansrrüche gestalten 
und zu Erleichterung der Landeskasse die Pension des abtretenden Justizbeam#en zu 
Hirschberg auf Unsere Kammerkasse übernehmen, im lebrigen aber dem auagedrück- 
ten Wunsche, daß zu Vermeldung allin vieler Peüstonen die betheiligten Beamten 
moͤglichst im Staatsdienste untergebracht werden mögen, Rechnung tragen, soweit es 
irgend möglich ist. — 
Den wegen fernerweiter Ausgleichung der von dem bisher sieuerfreien Grund-Ei- 
genthume nachträglich etwa zu fordernden Grundsteuern gemachten Vorbehalt werdrn 
Wir mit der nächsten Landesvertretung in weitere Erwägung ziehen, und die für 
das gesammte Land gleich wichtige Angelegenheit wegen der Getraidemagazine und 
Verwendung der dazu bestimmten Fonds im Sinne der Anträge des Landtags zu 
ordnen Uns angelegen sein lassen. — 
Wenn Wir hiernächst hoffen, daß es durch weise Sparsamkeit gelingen werde, mit 
den bewilligten Mitteln auszulangen, ohne die Kräste der Staatsangehörigen noch weiler 
in Anspruch zu nehmen, so vertrauen Wir auch der Zukunst, welche eine Erleichterung 
der jetzt nöthigen Opfer gewiß zulässig machen wird, sobald nur erst die Unerläßlichen 
Schritte in der neuen Entwickelungsperiode des öffentlichen Lebens zur Auoführung ge- 
kommen sein werden. — 
Blicken Wir nochmals auf die Verhandlungen des jehigen Landtags und deren Er- 
gebnisse zurück, so sehen Wir Uns gedrungen, dem Landtagsvorstande das Anerkennt#iß 
seiner rühmlichen Geschäftsleitung, den einzelnen Abgcordneten aber das Zeugniß augszu- 
sprechen, daß sie im Geiste des Staatsgrundgesetes redlich bestrebt gewesen sind, dem Ver- 
trauen ihrer Wähler zu entsprechen, daß sie daher gerechten Anspruch auf Unseren, wie
	        
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