Gesetzsammlung
für das
Fürstenthum Reuß jüngerer Linie.
Landtags-Abschied
vom 3. September 1883,
für den am 31. Oktober 1880 zusammengetretenen Landtag.
Wir geinrich der Vierzehnte von Golles Guaden Jüngerer Linie regierender Fürst Reuß,
Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, franichseld, Gera, Schleiz und Lobenstein rc. ic.
finden Uns in Gnaden bewogen, den am 31. Oktober 1880 zusammengetretenen Land-
tag, nachdem derselbe wiederholt einberusen und versammelt war, mit Rücksicht auf
den nahe bevorstehenden Ablauf der Wahlperiode zu schließen und zu verabschieden.
Sowohl auf dem Gebiete der Gesetzgebung wie im Betreff des Staatshaus-
halts ist dem Landtage eine umfangreiche Thätigkeit beschieden gewesen. Derselbe hat
sich der Erledigung der ihm gestellten Aufgaben mit Pflichttreue unterzogen und es
gereicht Uns zur Freude, ihm für die bewiesene Sorgfalt und Umsicht Unsern landes-
väterlichen Dank hiermit noch besonders auszusprechen.
Von den unter seiner Mitwirkung zu Stande gekommenen Gesetzen mögen mit
Einhaltung der Reihenfolge, in welcher sie durch die Gesezsammlung publizirt sind,
namentlich die Gesetze
über Ablösung der Abdeckereigerechtsame,
über Bildung eines Landesdomanialfonds,
Ausgegeben am 12. Seplember 1883.