Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zwanzigster Band. 1883-1890. (20)

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Muster E. 
Selbsteinschätzung. 
Behufs der Veranlagung zur Einkommensteuer gebe ich mein jöhrliches Einkommen, ein- 
schließlich des Einkommens aus dem meinem Nießbrauche unterworfenen Vermögen meiner Ehefrau 
und meiner Kinder, solgendermaßen an: 
Mark aus Grundbesitz, namentlich aus der Verpachtung von Grund- 
stücken und aus der Vermiethung von Gebäuden, aus dem 
Betriehe der Land- und Forsuwirihschaft auf eigenen Grundslücken, 
Miethswerih der selbstbewohnten eigenen Gebäude (nach Abzug 
von Mark staatlichen Grundsleuern und Mark Prämien 
sür Versicherung gegen Feuer= und Hagelschaden), 
aus Kapitalvermögen und aus Nechten auf pertodische 
Hebungen an Kapitalzinsen, Renten, Aktiendividenden, Natural= 
gefällen, Auszügen und ähnlichen Einkünften, 
aus dem Ertrage eines Amtes oder Dienstverhältuisses sowie 
aus Handel, Gewerbe, einschließlich des Belriebs der Land- 
wirthschast auf fremden Grundstücken, oder aus irgend ciner 
andern gewinnbringenden Beschäftigung, 
.Mark Summe; hiervon sind abzuziehen 
„ Zinsen von Schulden laut spezieller Nachweisung,“) so daß 
  
  
Mark als sieuerpflichtiges Gesammteinlommen sich ergeben. 
  
*) Wenn Zinsen von Schulden in Abzug gebracht werden sollen, so müssen dieselben vor der Einschärung dem 
VBorsitzenden der Bezirkseinschsungskommisston beziehungsweisc, soviel die Steuerpflichligen mit einem Jahreseinkomme#n 
bie zu 3000 Mark anlangt, dem Gemrindevorstande schriselich unter Angabe deo Nomens und Wohnorts des Gläubigers 
sowie des Dalums der Schuldurkunde und des Zinslußes spegiell nachgewiesen werden. 
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