Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zwanzigster Band. 1883-1890. (20)

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Gesetzsammlung 
für das 
Fürstenthum Reuß jüugerer Linic. 
No. 466. 
  
Ministerialbekanntmachung 
vom 22. Oktober 1885, 
den mit dem Königreiche Sachsen und dem Herzogthume Sachsen- 
Altenburg wegen des Uebergangs des Gößnitz-Geraer Eisenbahn- 
unternehmens auf den Königlich Sächsischen Staat abgeschlossenen 
Staatsvertrag betreffend. 
Auf Höchsten Befehl Seiner Durchlaucht des Fürsten wird der Slaatovertrag, 
welcher mit den Staatsregierungen des Königreichs Sachsen und des Herzogthums 
Sachsen-Altenburg wegen anderweiter Regelung der staatsrechtlichen Verhällnisse an- 
läßlich deg Uebergangs des Gößnitz-Geraer Eisenbahnunternehmens auf den Königlich 
Sächsischen Staat unterm 27. Juli 1885 abgeschlossen worden ist, nach allseitig 
erfolgter Auswechselung der Natisikationsurkunden nachstehend zu öffentlicher Kenniniß 
gebracht. 
Gera, am 22. Oktober 1885. 
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. 
Dr. E. v. Beulwiß. 
Dr. Winkler. 
Ausgegeben am 1. November 18385. 49
	        
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