Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zweiter Band. 1833-1834. (2)

186. 
NRechnungsführung uncer dem becreffenden Steuer-Direrkorium, welchem sie die eingenommenen 
Gelder abzuliesern, Rechnung zu legen, und RechnungsExtrakte, so wie Nachweisungen über 
den Betrieb rc. c. der Brennereien kerminlich einzusenden haben. 
. 3. 
Die unminelbare Aufssche auf die Brannoveinbrennereien wird in jedem Emosangs-Be- 
zirke durch Steuer-Aufseher gesührt. 
K.. 4. 
Den Sceuer= Aufsehern sind Ober--Steuer-Kontroleurs vorgesehr, deren Geschäftsbe. 
reich sich über einen oder mehrere Empfangs-Bezirke ersireckt. Dieselben nehmen an dem 
unmittelbaren Steucraussiches-Dienste Theil und leiten und kontroliren denselben, so weit er 
durch die Steuer-Aufseber geführt wird. Leßtere sind verbunden, den Dienstanweisungen der 
Obeer= Kontroleurs pünkrlich und genau nachzukommen. 
Die Revisionsbesugniß der Ober-Kontroleurs erstreckt sich auch auf die Geschäftsfübrung 
der Steueraͤmter. G. 1.) 
. 5. 
Die Kontrole des gesammten Dienstes in Bezug auf die Brauntweinsteuer wird durch 
den gemeinschaftlichen General-Inspektor uncer Leitung der obersten Finanz-Behörde geübt. 
Die für diesen Dieust, er betreffe die Erhebung oder Komrolirung der Steuer, angestellren 
Beamten sind zur Befolgung der von dem General-Inspektor innerbalb der Grenzen seiner 
Dienst-Jnstruktion zu erlassenden Verfügungen verbunden. 
Wenn die demselben beigeordneten Amtsgehülsen Bereisungen vornehmen und Dienstee- 
visiouen abhalten, so creten sie in dieser Bej#iehung ganz an die Stelle des General-Inspectors. 
I. Anzemei# Dar- 6. 6. 
alin des Besteut- 
rung Verfabrens. Jede Hebestelle fübre über sämmeliche in ihrem Bezieke vorhandenen Brennereien, die 
Gesteuerung der in- 
6# e # zu denselben gehrigen Räume und Geräthe und die damirt später vorgebenden Verändccun- 
„Jnerskatioe 
blo erer gen, ein Invenfarium nach dem beillegenden Muster 1. 
Es erhälc darin jede Brennerei ihr Komto, wozu mindestens zwei Blateseiren neben 
##. !• Fie 
wwt 9rn z einander, fuͤr groͤßere Anstalten aber mehrere hinter einander folgende Seiten zu bestimmen sind. 
I#en ien t Jedes Konto erhält on der daju vorgedruckten Stelle eine Nummer, woelche ven 1. 
an, durch das ganze Invemarium ununterbrochen sortläust; die einzelnen Blanseilen werden 
!*——* mut einer besondern forklaufenden Nummer bezeichnet.
	        
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