Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zweiundwanzigster Band. 1896-1899. (22)

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Gesetzsammlung 
für das 
Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. 
No. 555. 
Inhalt: Ministerial Belanntmachung vom 18. Oltober 1997. den Nachtrag zum Staatsvertrage mit 
dem Großherzogihmm Sachsen Weimar Eisenach und dem Lerzogthum Sachsen, Coburg= 
Gotha vom v. November 1871 wegen Mitbenu#ung des Arbeithauses in Eisenach betresfiend. 
  
  
Ministerial-Behanntmachung 
vom IS. Oktober 1897, 
den Nachtrag zum Staatsvertrage mit dem Großherzogthum Sachsen- 
Weimar-Eisenach und dem Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha vom 
0. November 1871 wegen Mitbenutzung des Arbeitshauses in Eisenach 
betreffend. 
Auf im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten ertheilten Höchsten 
Befehl Seiner Durchlaucht des Erbprinzen wird der mit dem Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach und dem Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha unter dem 
26. August d. J. abgeschlossene Nachtrag zu dem Staatsvertrage vom p. No- 
vember 1871, die Mitbenutzung des Arbeitshauses in Eisenach betreffend, (Ge- 
setzsammlung Bd. XVIl S. 104) nach eingeholter zustimmung des Landtags und 
allerseits erfolgter landesherrlicher Ratifikation nachstehend zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Gera, den 18. Oktober 1897. 
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. 
Engelhardt. 
Ausgegeben am 20. Oklober 1897.
	        
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