Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zweiundwanzigster Band. 1896-1899. (22)

295 
Gesetz slammlun g 
für das 
Fürstenthum Neuß jüngerer Linie. 
No. 579. 
Inhalt: Geset vom 7. August 1800, die Landeldkammer betressend. 
Gesoetz 
vom 7. August 1899, 
die Handelskammer betreffend. 
  
  
Wir Heinrich der Vierzehnte von Goites Gunden Jüngerer Linie regierender Fürst Reuß, 
Graf und Herr von Plauen, Hert m orei, Kranichseld, Gera, öchlei, und Lodengein kit. ktt. 
verordnen hiermit unter Zustimmung des Landtags, was folgt: 
81. 
Die in Gera bestehende Handelskammer wird in eine öffentlich rechtliche, 
mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete Korporation umgewandelt und deren 
Wirkungskreis auf das ganze Fürstenthum erstreckt. 
Die Unnvandlung erfolgt durch ein von der bisherigen Handelskammer 
zu beschließendes Statut, welches ebenso wie alle späteren Abänderungen des- 
selben der Genehmigung des Ministeriums unterliegt. 
Ausgegeben am 16. August 1899.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.