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Hopotbekenbuche ncht Reuistratur uͤbert das Anbringen und Benachrich
tigung des Betheiligten
a) wenn die heisrät scher geneute Summe bis 50 Thlr. beträgt
b) wenn sie b
) wenn sie "58. 200 l. klett .
Otvenascbtazoothlkbetw.
e)dakudekvoa1cdeml0 Tblk .
.g.ngeasR-.23 und
V. a) Wenn die Eintragung oder öschung einer Hppothek auf mehrere mit
besonderen Folien versehene Grundstücke bei einer und derfelben Iln
und Howebegebeberd bewirkt wird, so sind die unter I. II.
aden Gebühren nur einfach zu erheben, es A### an
daneben noch sür 8 Eintragung oder Löschung auf jedem weiteren
Grundstücksfolin
aa) auf einem ween bis sünften Folium je. .. ....
l)l)) auf einem sechsten und - weiteren Foliu
b) Wenn die Eintragun 1 oder Löschung einer OMthetenferderucg. zuea
eitig duf mehrerc se bastandia- Grundstücke, welche unter versch
Kans rund- und Hypotbe benweysrden bie en sind,
ite win, so wird die Quctengebühr unter III. a. und IV. nach Ver-
bälmiß des Werths der verpfändeten Grundstücke zwischen den mehre.
ren Bebörden gelheilt. Die lehtern haben sich hierüber unter einan-
ver zu beuehmen und zu vereinigen, ohne jedoch ben Betheiligten Ko-
- dafür aufinnen zu dirten.
MWs über Grund
r die —WuixiOe des — als neuen Beñherd und suͤr alle dabei
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orkonemenden Vorcrörterungen und Nebenverhandlungen passiren als
Bauschsummen:
a) wenn der ea der Lapnwerih des # Vertrogsgegenstandes beträg!
10) bis mi Thlrn ...
5 .
75 .
) 100 .
ce) 10000 ggn jedem ioo .
LEIXCGIII
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lr.
von fedem weiteren 4% Thlrn. bis zu 20,000 Thirr.
. .--30,uuu-...
- - i i * . 40,000 "
m— - - - - --50,000- .
ce-)- - - - s s-60,W0- -
m- - - - s --70,000-....
- - - - -«sll,000-..·.
- - · s · s·90,000« »s--
II. Muur der —iie ürder Taxwerth über ioo * berrögt, passlren
außer der Banschiomme unter l noch solgende Ansatze.
3) für Anerkennung des Kontraktes 6 Sgr. bis
4b) für besondere n welche eine Abänderung, SErläuzerung
oder Hinzufügung u den Siipulationen d Veritage enthalten,
und für die Niederschrift darüber 10 Sgr.
c) für Aufnahme eines mündlich angebrachten Lnrage zu r*rie jotoll,
ingleichen für Registr fmnng des Antrags auf Eimragung und dessen
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Begründung 21 Sgr. bbs . . ..·
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