Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zwölfter Band. 1858-1861. (12)

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Hopotbekenbuche ncht Reuistratur uͤbert das Anbringen und Benachrich 
tigung des Betheiligten 
a) wenn die heisrät scher geneute Summe bis 50 Thlr. beträgt 
b) wenn sie b 
) wenn sie "58. 200 l. klett . 
Otvenascbtazoothlkbetw. 
e)dakudekvoa1cdeml0 Tblk . 
.g.ngeasR-.23 und 
V. a) Wenn die Eintragung oder öschung einer Hppothek auf mehrere mit 
besonderen Folien versehene Grundstücke bei einer und derfelben Iln 
und Howebegebeberd bewirkt wird, so sind die unter I. II. 
aden Gebühren nur einfach zu erheben, es A### an 
daneben noch sür 8 Eintragung oder Löschung auf jedem weiteren 
Grundstücksfolin 
aa) auf einem ween bis sünften Folium je. .. .... 
l)l)) auf einem sechsten und - weiteren Foliu 
b) Wenn die Eintragun 1 oder Löschung einer OMthetenferderucg. zuea 
eitig duf mehrerc se bastandia- Grundstücke, welche unter versch 
Kans rund- und Hypotbe benweysrden bie en sind, 
ite win, so wird die Quctengebühr unter III. a. und IV. nach Ver- 
bälmiß des Werths der verpfändeten Grundstücke zwischen den mehre. 
ren Bebörden gelheilt. Die lehtern haben sich hierüber unter einan- 
ver zu beuehmen und zu vereinigen, ohne jedoch ben Betheiligten Ko- 
- dafür aufinnen zu dirten. 
MWs über Grund 
r die —WuixiOe des — als neuen Beñherd und suͤr alle dabei 
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orkonemenden Vorcrörterungen und Nebenverhandlungen passiren als 
Bauschsummen: 
a) wenn der ea der Lapnwerih des # Vertrogsgegenstandes beträg! 
10) bis mi Thlrn ... 
5 . 
75 . 
) 100 . 
ce) 10000 ggn jedem ioo . 
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3 
lr. 
von fedem weiteren 4% Thlrn. bis zu 20,000 Thirr. 
. .--30,uuu-... 
- - i i * . 40,000 " 
m— - - - - --50,000- . 
ce-)- - - - s s-60,W0- - 
m- - - - s --70,000-.... 
- - - - -«sll,000-..·. 
- - · s · s·90,000« »s-- 
II. Muur der —iie ürder Taxwerth über ioo * berrögt, passlren 
außer der Banschiomme unter l noch solgende Ansatze. 
3) für Anerkennung des Kontraktes 6 Sgr. bis 
4b) für besondere n welche eine Abänderung, SErläuzerung 
oder Hinzufügung u den Siipulationen d Veritage enthalten, 
und für die Niederschrift darüber 10 Sgr. 
c) für Aufnahme eines mündlich angebrachten Lnrage zu r*rie jotoll, 
ingleichen für Registr fmnng des Antrags auf Eimragung und dessen 
1111 
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1111111.— 
  
Begründung 21 Sgr. bbs . . ..· 
  
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11111 - 11111
	        
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