Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zwölfter Band. 1858-1861. (12)

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Nummer a t gelt Marken und r*’mie Angate 
Benennung der Waaren. " der Nummemn derj Bwich. der 
Positienen. — Kolli. Gell. Piund. Stachttmese. 
Summa D 
  
  
  
Der unterzeichneie Bevollmächtigte der (Berlin= Hamburger-) Eisenbahnverwaltung 
verpflichtet sich hierdurch, die umstehend verzeichneten, mit (sechs) Schlössern verschlossenen 
Wagen, sowie die dazu gehörigen, ihm unter amtlichem Verschlusse übergebenen Schlüssel 
zur planmäßigen Zeit, in vorschristsmäßigem Zustande und mit unverlehtem Verschlusse 
dem (Hauptsteuer-) Amte zu (Berlin) zu gestellen, widrigenfalls aber für die Entrichtung 
des höchsten tarismäßigen Eingangszolles von dem Gewichte der umstehend verzeichneten 
Waaren zu hasten. 
(Winenberge) den (19)ten (Juli) 18451.) (lnterschrift.) 
Hierauf besceiaig. das unterzeichnete Amt, daß vorstehendes Ladungsverzeichniß voll- 
ständig erledigt est. 
(Berlin) den Costen (Julh) 1851.) 
(Königlich Preußisches Hauptsteuer-Amt.) 
Im Deklarations-Register unter Nr. (49) eingetragen. 
Nr (319.)
	        
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