Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zwölfter Band. 1858-1861. (12)

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ren, daß daraus jederzeit ersichtlich ist, wenn die leyte Revision stattgefunden, wie sich 
der Zustand ergeben hat, und welche Reparaturen vorgenommen sind. Jeder Wagen 
muß deshalb mit einer Ordnungsnummer bezeichnet werden. 
Die Direktion soll die Länge des Weges bestimmen, nach dessen Zurücklegung jeder 
Wagen zu revidiren ist. 
Dleser Weg soll nicht über 2400 Meilen betragen. 
S. 47. 
V. Maaßregeln zur Sicherung des Betriebs. 
Die Direktion muß beim Betriebe alle Einrichtungen treffen, welche nach bewährten 
Erfahrungen zur Verhütung von Unglücksfällen erforderlich sind. Sie hat für die An- 
stellung zuverlässiger und tüchtiger Maschinenmeister, Lokomotivführer und Helzer Sorge 
zu tragen. Hinsichtlich der Qualifikation der Lokomotivführer und Heizer wird insbe- 
sondere bestimmt, daß ersterer eine einjährige Lehrzeit und eine von dem Maschinenmel- 
ster in Gegenwart des Betriebs-Direktors abzuhaltende Prüfung bestanden haben, und 
lebzterer mit der Einrichtung und Handhabung der Lokomotiven wenigstens insoweit ver- 
traut seln muß, um dieselben erforderlichen Falls still- oder zurückstellen zu können. 
» 8. 46. 
Auf jedem größern Bahnhofe soll eine vom Zugange und vom Perron desselben 
sichtbare große Uhr vorhanden sein. 
Saͤmmtliche Uhren sollen uͤbereinstimmend regulirt werden, was täglich zu kontrolli- 
ren ist. Nach diesen Uhren ist der Betrieb überall zu leiten. 
Die Zugführer, die Lokomotivführer und die Bahnwärter müssen beständig eine 
Uhr bei sich tragen, welche nach der Normal-Uhr regulirt is. 
8. 49. 
Wenn die Bahn doppelgeleisig sein wird, so sollen die Züge immer das von der 
Richtung des Zuges rechts liegende Geleise befahren. Diese Ordnung muß sirenge auf- 
recht erhalten werden, und kann als Ausnahme nur der Fall gelten, wenn eine Hilfs- 
maschine von der Station gerufen worden, nach welcher der Zug bestimmt ist, und wenn 
es qußer Zweifel ist, daß der Zug, welcher Hilfe verlangt, ein ankommender ist, und 
anhält. 
8. 50. 
So lange die Bahn einspurig und nur mit Doppelstrecken zum Ausweichen ver- 
sehen ist, fährt immer derjenige Zug in das Nebengeleis, welcher dieses rechter Hand 
hat, während der andere Zug auf dem Hauptgeleise bleibt.
	        
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