Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zwölfter Band. 1858-1861. (12)

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gebend, wenn bei der Abfertigung auf den Centner eln Pfund Terpenkinöl oder ein Ach- 
relpfund Rosmarinöl zugesetzt worden, trägt die allgemeine Eingangsabgabe.“ 
3) Posstion 6, d erhält den Zusatz: gewalzte und gezogene schmiedeeiserne Röhren 
zu Gas- und Wasserleitungen.“ 
4) Position 10, c ist zu sezen: „gemustertes, massives weißes Glas“, anstatt: 
„Jemusterles weißes Glas“ 
5) Position 20 sind die Worte: „Schreibfedern aus Stahl oder aus Metallcompo- 
sition“ zu streichen und es soll der letzte Saß lauten: ingleichen Waaren aus Gespinn= 
sten von Baumwolle, Leinen, Seide, Wolle, welche mit Bein (einschließlich Elfenbein und 
Flschbein), Eisen, Glas, Horn, Holz, Leder, Ledertuch, Messing, Papier, Pappe, Poxzellan, 
Stahl oder Steingut verbunden sind, z. B. Tuch= oder Zeug-Mützen in Verbindung mit 
Leder, Knöpfe auf Polzfermen, Klingelschnüre und dergleichen mehr.“ 
6) Poüition 21, à nebst Anmerkung ist folgendergestalt zu fassen: 
„n. 1. Lohgare oder nur lohroth gearbeitcte Häute, Fahlleder, Sohlleder, Kalb- 
leder, Sanlerleder, Stiefelschäfte, auch Juchten; ingleichen sämisch- und 
weißgares Leder, auch Pergament 1 Ceniner 6 Thlr. —. —. oder 
10 Nl. 30 Xr. 
2. Gummiplatten und mehr oder weniger gereinigte Guttapercha; Gummi- 
säden außer Verbindung mit anderen Materialien; Kragenleder, auch 
künstliches, für inländische Kratzenfabriken auf Erlaubnißscheine unter Con- 
trole 1 Centner 3 Thlr. —. — oder 5 Bl. 15 Kr.“ 
7) Position 21, b Anmerkung soll lauten: „halbgare, sowie bereits gegerbte, noch 
nicht gefärbte oder weiter zugerichtete Ziegen= und Schaf-Felle werden gegen die allge- 
meine Eingangsgabe eingelassen.“ 
8) Position 21, c ist zu sehen: „andere grobe Gummi-Fabrikate,“ anstatt: „andere 
nicht lackirte Gummi-Fabrikate außer Verbindung mit anderen Materialien.“ 
9) Position 21, d ist zu setzen: „von lackirtem Leder und Pergament, sowie Waa- 
ren von lackirtem, gefärkten oder bedrucktem Gummi,“ anstatt: „von lackirtem Leder, 
lackirtem Gummi und Pergament.“ 
10) Position 25, bK7 istvahln zu fassen: „Hefe aller Art mit Ausnahme der Weinhese. 
41) Position 25, in der lehten Spalie für Tara ist zu sehen: 
„16 in Fässern und Topfen, sowie in Kübeln von hartem Holze, 
11 in Kübeln von weichem Holze“ 
12) Position 25, h ist zu sepen: „auch eingeschmolzenes und ungeschmolzenes Fett,O 
mit Ausnahme von Talg,“ anstatt: „auch ungeschmolzenes Fett.“" « 
13)Polition25,mssindindetlcpkeuSancfükTataticWokteHæDkkSäckcM 
zu streichtn.
	        
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