Volltext : Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1818. (1)

VI  Alphabelisches  Register.

Desgleichen  wenn  er  d  uneinbringlichkeit  der  Forderung

wissentlich  verschweigt?.

Kauschuslafo  wegen  doloser  Verleltung  zur  Annahme
einer  Hypothekcession  an  Zahlungostatt

Condiotio  eine  causa:  Zur  Lehre  Let  der  Cession  und“

der  Jurückferderung  des  Gegebenen  wegen  mangelnden
Rechtsgrund
Zur  r*r  des  Iurürderun,  des  vhne  dieciorund  ve

zahlten
Cart  prodigi  (Fränk.  Recht).

Delikt:  der  Ersatzanspruch  des  Prinzipales  gegen  seinen
Handelolehrling  wegen  durch  ein  gewöhnliches  Delikt  zugefügter
  Beschädigung  bildet  keine  Landelisach,  daher  auch
nicht  die  desfalls  geleistete  Bürgschaft

Dezimatoren  s.  Baulast.

Dictum:  unterliegt  nicht  blos  ein  Ergvossum,  sondern  auch
ein  Dictum  dem  Art.  14  des  Not.-Ges.

Dienstlohn:  Verjährung  desselben
Desgleichen  beiunbestimmt  gelassener  Dienstzeit  (Baycr.  Landr.  ¾l

Dingliche  Last,  kein  Wirthshaus  zu  banen

Digciplinarvorschriften  v.  23.  März  1813  und  26.  Jan.
1622:  dieselben  sind  auch  nach  dem  1.  Juli  1870  auf  Beschwerden
  der  Advokaten  gPegen  Eeldrafen.  in  welche  sie
nach  Vorschrift  des  SK.  65  des  Proz-Ges.  v.  17.  Nop.  1837
verurtheilt  wurden,  Käüdiich  ber  Einlegung  des  Rechtsmittels,
der  Frist  hiezu,  der  Zuständigkeit,  des  Verfahren  und  der
Entscheidung  hierüber  anwendbar

Dispositionsbeschränkung:  Beschränkung  des  Sohnes
in  der  Disposilion  über  den  Rücklaß  des  Valers,  in  dessen

T#stament  angtordnet.  Begrenzung  derselben  (Preuß.

Distriktarathogesetze  v.  18.  Mai  1852  gebildelen,  ältere  vor
deren  Konflituirung  entstandene  Privatrechtstitel  als  Repräsentanten
  der  früheren  Oistriktsgemeinden  geltend  zu  machen
Distriktsvorsteher:  in  Städten,  welche  in  mehrere  Distrikle
mit  eigenen  Distriktsvorstehern  Pingetbeilt  sind,  sleht  den  Gerichtsvollziehern
  in  den  durch  Art.  197  der  Proz.-Ordn.  ¾
1869  vorausgesetzten  Fällen  die  Wahl  zu,  die  gut
an  den  Bürgermeister  oder  an  den  Duritiador  eher  des
einschlägi  en  Disttikies  zu  bewirken  ...
Voll-as  list.
Dos  s.  Heireib#rn.

Eheeinbringen  s.  Ehefra

Ehefrau:  Beweieslast  hirsthuule,  der  Illalion  bes  h  *“
risch  versicherten  ehefräulichen  Vermögens  auf  Wide  runh
eines  Gläubigers  des  üÜberschuldeten  Chemannes

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Distriktogemein  den:  tber  die  Legitimalion  der  nach  dem

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