VI Alphabelisches Register.
Desgleichen wenn er d uneinbringlichkeit der Forderung
wissentlich verschweigt?.
Kauschuslafo wegen doloser Verleltung zur Annahme
einer Hypothekcession an Zahlungostatt
Condiotio eine causa: Zur Lehre Let der Cession und“
der Jurückferderung des Gegebenen wegen mangelnden
Rechtsgrund
Zur r*r des Iurürderun, des vhne dieciorund ve
zahlten
Cart prodigi (Fränk. Recht).
Delikt: der Ersatzanspruch des Prinzipales gegen seinen
Handelolehrling wegen durch ein gewöhnliches Delikt zugefügter
Beschädigung bildet keine Landelisach, daher auch
nicht die desfalls geleistete Bürgschaft
Dezimatoren s. Baulast.
Dictum: unterliegt nicht blos ein Ergvossum, sondern auch
ein Dictum dem Art. 14 des Not.-Ges.
Dienstlohn: Verjährung desselben
Desgleichen beiunbestimmt gelassener Dienstzeit (Baycr. Landr. ¾l
Dingliche Last, kein Wirthshaus zu banen
Digciplinarvorschriften v. 23. März 1813 und 26. Jan.
1622: dieselben sind auch nach dem 1. Juli 1870 auf Beschwerden
der Advokaten gPegen Eeldrafen. in welche sie
nach Vorschrift des SK. 65 des Proz-Ges. v. 17. Nop. 1837
verurtheilt wurden, Käüdiich ber Einlegung des Rechtsmittels,
der Frist hiezu, der Zuständigkeit, des Verfahren und der
Entscheidung hierüber anwendbar
Dispositionsbeschränkung: Beschränkung des Sohnes
in der Disposilion über den Rücklaß des Valers, in dessen
T#stament angtordnet. Begrenzung derselben (Preuß.
Distriktarathogesetze v. 18. Mai 1852 gebildelen, ältere vor
deren Konflituirung entstandene Privatrechtstitel als Repräsentanten
der früheren Oistriktsgemeinden geltend zu machen
Distriktsvorsteher: in Städten, welche in mehrere Distrikle
mit eigenen Distriktsvorstehern Pingetbeilt sind, sleht den Gerichtsvollziehern
in den durch Art. 197 der Proz.-Ordn. ¾
1869 vorausgesetzten Fällen die Wahl zu, die gut
an den Bürgermeister oder an den Duritiador eher des
einschlägi en Disttikies zu bewirken ...
Voll-as list.
Dos s. Heireib#rn.
Eheeinbringen s. Ehefra
Ehefrau: Beweieslast hirsthuule, der Illalion bes h *“
risch versicherten ehefräulichen Vermögens auf Wide runh
eines Gläubigers des üÜberschuldeten Chemannes
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Distriktogemein den: tber die Legitimalion der nach dem
Seite
b 28, 31
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