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Gesetsammlung
Königr rn’e achsen.
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34.) Bekanntmachung,
die Bestimmungen wegen Beendigung der Peräquations-Eieferungs-Aecquivalentgelder
und Central -Steuer -Angelegenheiten betreffend,
vom 2ten November 138 10.
S. Königl. Majestäk baben, um die baldige Beendigung der Peräquations-Kieferungs-
Aequivalentgelder und Central-S-ceuer-Angelegenheiten bewirkt zu sehen, die zu diesem Zwecke
geschehenen Vorschläge der Versammlung der Stände vorlegen lassen, auch, nach Vernehmung
des Gutachtens, so wie der ferner hierunter Statt gehabren Anträge derselben, Folgendes be-
schlossen und festgesetzt:
1.
Nachdem in Erwägung, daß die Vollfuͤhrung der vorhin beabsichtigten, jedoch durch die
eingetretenen Kriegsereignisse voͤllig in das Stocken gekommenen Ausgleichung, wegen des Statt
gehabten Kriegsaufwandes an Einquartierung, Spannung, Lieferungen und Bothengaͤngen bis
zum Zten Juni 1815, wenigstens einen Bedarf von 25 Millionen Thalern erfordern und diese
Summe durch Ausschreiben im Lande baar aufzubringen seyn wuͤrde, hierdurch aber auf lange
Jahre die Unterthanen bis zur voͤlligen Erschoͤpfung angegriffen werden muͤßten, die versammel-
ten Srände dahin angetragen haben: daß diese gedachte Ausgleichung völlig niedergeschlagen
werden mochte; so lassen Sr. Kdnigl. Maj stät geschepen, daß, diesem Antrage gemäß, sowohl
wegen der vorhin vor dem 1sten Juni 1807. beabsichtigten,
als wegen der seit dem 1 ten Juni 1807. bis mice dem öten Juni 1815. in Ge-
Mäheit des Ausgleichungs-Regulativs vom 1460en December 1807. und der später ergan-
Gesetzlamm. ung 1810. 1331