Full text : Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

4.
Sorge  für  den  Bedarf  an  höheren  Staatsdiehern.

Im  Vorstehenden  haben  wir  unsere  Ansichten  über  die  Bildung  der
Verwaltungsbeamten  im  Allgemeinen  darzulegen  versucht.  An  einer  früheren
  Stelle  (8.  oben,  $.  242  fg.)  ist  von  dem  Prüfungswesen  die  Rede  gewesen,
  was  denn  unter  Anderem  auch  dazu  bestimmt  ist,  dem  Staate  die
Sicherheit  zu  verschaffen,  dass  die  Masse  der  ihm  nothwendigen  Beamten
die  normale  Brauchbarkeit  wirklich  besitze.  Es  ist  nun  aber  auch  noch
die  Frage  zu  untersuchen,  ob  es  etwa  ein  Mittel  gibt,  dem  öffentlichen
Dienste  für  besonders  wichtige  Aufgaben  die  erforderlichen  Männer  zu  verschaffen,
  also  solche,  welche  mit  Vertrauen  und  Erfolg  an  die  Spitze  der
öffentlichen  Geschäfte  gestellt  werden  können?  Dass  es  auch  solcher  ausgezeichneter
  Staatsdiener  bedarf,  wenn  auch  in  kleinerer  Zahl,  ist  einleuchtend.
  Sie  müssen  leisten,  was  gewöhnliche  Kräfte  nicht  zu  gewältigen  vermögen,
  müssen  der  Menge  vorangehen  und  den  Gedanken  sowohl  als  den
Thatsachen  die  Bahn  brechen,  die  gewöhnliche  Arbeit  leiten.  Ein  Heer
bedarf  nicht  bloss  brauchbarer  Offiziere  und  geschulter  Soldaten,  sondern
auch  eines  Generalstabes,  welcher  die  Plane  im  Grossen  entwirft  und  die
disciplinirte  bereit  stehende  Masse  zweckmässig  führt  und  verwendet.  Fehlen
sie,  so  ist  das  beste  Material  wenig  werth.

An  Beamten,  welchen  die  mittleren  und  die  unteren  Staatsämter  mit
Zuversicht  anvertraut  werden  können,  fehlt  es  in  keinem  leidlich  gesittigten
  Lande,  welches  also  auch  genügende  Unterrichtsanstalten  hat.  Es
ist  sogar  in  der  Regel  Klage  über  eine  zu  grosse  Anzahl  von  Bewerbern.
Wohl  aber  ist  nicht  selten  ein  Mangel  an  Männern,  welche  den  höchsten
und  einflussreichsten  Stellen  vollkommen  gewachsen  wären.

Wir  reden  hier  nicht  von  grossartigen  Staatsmännern,  welche  die  Welt  mit
ihren  Namen  erfüllen,  den  von  ihnen  geleiteten  Staat  im  Innern  neu  gestalten
  oder  ihm  gegen  Aussen  eine  gebietende  Stellung  verschaffen,  der  Zeit
ihren  Stempel  aufdrücken.  Solcher  sind  natürlich  immer  nur  Wenige,  und
es  ist  vielleicht  ein  Glück  für  die  Menschen,  dass  dem  so  ist.

v.  Mohl,  Staatsrecht.  Ba.  III.  29