Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1819. (2)

  
  
(3760) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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Nummer. g taände Betrag. 
Thlr. gr pf Thlr. gr. pf. 
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Vergleichung. 
7. Die gemeinschaftlichen Einnahmen sind . . . . , 229,272185.; 
und die gemeinschaftlich zu berichtigenden Ausgaben 2051/106105 
mithin sind zu decken 1 " 1,80020—%0 
Die, nach Vorstehendem, zu leisten gewesenen Beiträge zu den zu 
deckenden Ausgaben werden als von Konigl. Sächsischer Seite voll- 
ständig berichtigt angenommen, und von Sachsen vertreten. . 
Auf die, Konigl. Preusstscher Seits mit 277,060444 
und 3410008 
zusammen mit 113,70104 
zu decken gewesenen Summen sind abgeführt worden: 
1.) vom Sten Juni bis Ende Decembers 1815, nach dem Abschlusse 
der Steuer-Credit= Case 7207 
2.) für den Ostertetmin 1816, . - . . 151-956228 .— 
Z-)-- Michaelistermin 1816, . . 134-95514 s( 
4) — — Ostertermin 1817, ..... . 151,953148 
5.) — — Michaelistermin 181144777 13195514 8 
zusammen 595,02 ½% . . 
Nota. 
Aus vorstehender Darstellung ergiebt sich, daß Preussischer Seits 
zu den Zinsen der neuen Schulden 
4 - 
alten - 
gezahlt worden, mitbin 
von DPreu 
ssen annoch
	        
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