Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1819. (2)

(433) 
Als genehmigen und bestätigen Wir sothane Convention für Uns, Unsere Erben und Nach- 
folger, in allen ihren Artikeln und Punkten, ehun auch solches hiermie und Kraft dieses in bester 
Form Rechtens, und mir der ausdrücklichen Erklärung, daß ermeldete Convention von Uns und 
den Unsrigen fest und unverbrüchlich gehalcen werden solle. 
Urkundlich haben Wir diese Ratification eigenhändig unterzeichnet und Unser Königliches 
Siegel wissenclich anhängen lassen. 
So geschehen zu Dresden, am 10ten November 1310. 
Friedrich August. 
  
Graf von Einsiedel. 
D. Karl Christian Kohlschütter. 
Ausgegeben zu Dresden am 30. December 1610.
	        
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