Full text : Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1819. (2)

(433)

Als  genehmigen  und  bestätigen  Wir  sothane  Convention  für  Uns,  Unsere  Erben  und  Nachfolger,
  in  allen  ihren  Artikeln  und  Punkten,  ehun  auch  solches  hiermie  und  Kraft  dieses  in  bester
Form  Rechtens,  und  mir  der  ausdrücklichen  Erklärung,  daß  ermeldete  Convention  von  Uns  und
den  Unsrigen  fest  und  unverbrüchlich  gehalcen  werden  solle.

Urkundlich  haben  Wir  diese  Ratification  eigenhändig  unterzeichnet  und  Unser  Königliches
Siegel  wissenclich  anhängen  lassen.

So  geschehen  zu  Dresden,  am  10ten  November  1310.

Friedrich  August.

 

Graf  von  Einsiedel.

D.  Karl  Christian  Kohlschütter.

Ausgegeben  zu  Dresden  am  30.  December  1610.