(656)
Thlr.
jedoch muß auf der Cessionsurkunde der Grund dieses mindern Stempelsatzes
gerichtlich bescheiniget werden.
Codicill, s. Testament.
Concession.
Das Rescript oder die Urkunde, durch welche elne Concession ertheilt wird,
zu Erbauung eines neuen Wohnhauses, . . . —
zu Erbauung einer neuen Wassermuͤhle, auf jeden Gang, . 1
zu Erbauung einer neuen Windmuͤhle. . 1
Eine Oel= oder Schneidemühle wird wie eine Windmühle, und, bei einer
neu anzulegenden Papiermühle, ein Holländer, wie eine Wassermühle von Zwei
Gängen behandelt.
Zu Ausübung der Jagdgerecheigkeit, nach dem Umfange des Jagdreviers
und der Berechtigung . . . 5
8
bis zu 10
zum Dorfhandel, 1
zur Betreibung eines Handwerks auf dem gonde, . . . —
jede Concession, welche weder unter den vorbenannten begriffen ist, noch
zu den Privilegien gerechnet werden kann, nach der Wichtigkeit des Ge-
genstandes,
gl.
le
51111
SSSJ U GGsm
bis zu
Wegen der Privilegien, s. Privilegien.
Confirmation.
Jede Confirmation einer Gerichts= oder andern Behörde über ein Geschäfe,
eine Handlung oder Urkunde, sie mag durch eine eigends ausgefertigee Bestä.
tigungsurkunde, oder durch ein Rescripf, ein Decrek, eine Resolution, ein
Protocoll, eine Registratur oder irgend eine andere Schrift erklärt werden, mit
Ausnahme der Consirmation von Privilegien und Rathswahfken, —
1111111111