Contents : Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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Antrag  der  Zentrumspartei  von  der  Majorität  des  Abgeordnetenhauses  der
Form  nach  beseitigt  war,  so  hatte  doch  die  Partei  die  Genugthuung,  daß  „der
Inhalt  und  die  Tendenz“  ihres  Antrages  durch  den  Beschluß  der  liberalen
Mehrheit  volle  Bestätigung  gefunden  hatten.  Der  Reichstag  lehnte  demnächst  den
speziell  aus  der  Initiative  Bismarcks  hervorgegangenen,  schon  im  Bundesrat  auf
Zweifel  gestoßenen  Gesetzentwurf  kurzweg  (ohne  Kommissionsberatung)  ab.

Am  2.  Juli  1878  hatte  Bismarck  behufs  vertraulicher  Verständigung  über
die  Angelegenheit  der  deutschen  Steuerreform  die  Finanzminister  der  Bundesstaaten
  zu  einer  Besprechung  eingeladen.  Demgemäß  fanden  sich  die  Vertreter
sämtlicher  deutscher  Staaten  (mit  Ausnahme  von  Waldeck  und  Reuß  ä.  L.)  am
5.  August  in  Heidelberg  zusammen.  Die  Konferenz,  welche  von  dem  Präsidenten
des  Reichskanzler-Amts,  Staatsminister  Hofmann  eröffnet  und  geleitet  wurde,
hielt  vier  Sitzungen  ab  und  wurde  am  8.  August,  nachdem  die  volle  Einigung
über  ein  Steuerreformprogramm  erzielt  war,  geschlossen.  Der  Natur  der  Sache
nach  fanden  keine  Detailberatungen  über  bestimmte  Entwürfe  von  Steuergesetzen
statt,  sondern  es  wurden  nur  die  Gesichtspunkte  festgestellt,  welche  für  die  weiteren
Schritte  auf  der  Bahn  der  Steuerreform  maßgebend  sein  sollen.  Hierbei  wurde
grundsätzlich  daran  festgehalten,  daß  behufs  Verminderung  der  direkten  Steuern
eine  umfassende  Entwicklung  des  Systems  der  indirekten  Steuern  durch  das
Reich  stattfinden  müsse.  Die  Annahme,  daß  das  Tabakmonopol  auf  der  Konferenz
als  die  zu  erstrebende  Form  der  Tabakbesteuerung  ins  Auge  gefaßt  worden  sei,
ist  nicht  richtig.  In  einem  Zeitpunkt,  in  welchem  die  auf  Grund  eines  Reichsgesetzes
  niedergesetzte  Tabak-Enquctekommission  ihre  Arbeiten  kaum  erst  begonnen
hatte,  konnten  die  Regierungen  sich  selbstverständlich  nicht  für  ein  bestimmtes
System  der  Tabakbesteuerung  aussprechen.  Die  Wahl  eines  solchen  Systems
lag  weder  im  Zweck  der  Konferenz,  noch  gehörte  sie  zu  den  Ergebnissen  derselben.1)

Es  war  ein  glücklicher  Gedanke  Bismarcks,  die  generelle  Zustimmung  zu
seiner  Steuerreform  sich  durch  die  Finanzminister  der  Bundesstaaten  votiren  zu
lassen.  Im  Bundesrat  wären  die  betreffenden  Verhandlungen  viel  schwerfälliger
geworden.

Nachdem  die  „Provinzial-Correspondenz“  und  die  „Norddeutsche  Allgemeine
Zeitung“  unablässig  auf  die  Notwendigkeit  einer  Wendung  in  der  Handelspolitik
hingewiesen  hatten,  beantragte  Bismarck  am  12.  November  1878  beim  Bundesrat
  behufs  einer  umfassenden  Revision  der  deutschen  Zollverhältnisse
die  Niedersetzung  einer  besonderen  Kommission.  Am  15.  Dezember  1879
richtete  er  von  Friedrichsruh  ein  Schreiben  an  den  Bundesrat,  worin  er  sein
wirtschaftliches  Programm  mit  einer  Klarheit,  Bestimmtheit  und  Konsequenz
entwickelte,  die  den  aus  dem  Freihandelslager  kommenden  Klagen  über  die

1)  Bemerkungen  über  die  Ministerkonferenz  in  Heidelberg  in  Angelegenheiten  der
Steuerreform  und  Verzeichnis  der  Mitglieder  s.  „Nordd.  Allg.  Ztg.“  Nr.  186  v.  S.  8.  78.