Heutsches Reich. (Jan. 28.— Febr. 1.) 53
zu ihrer Unterstützung noch drei andere Vertreter der Gewerkschaften beizugeben.
Die Gegenseite ging jedoch darauf nicht ein, sondern schlug nunmehr
vor, die Abordnung aus je zwei Vertretern der beiden Reichstagsfraktionen
und aus drei der in dem oben erwähnten Telegramm bezeichneten
Gewerkschaftsfunktionären zusammenzusetzen. Unter den beiden Mitgliedern
der soz. Reichstagsfraktionen sollte sich der Abg. Bauer befinden,
der zwar der Generalkommission der Gewerkschaften angehört, jedoch als
Vertreter der Parteileitung an der Besprechung teilnehmen sollte. Die vom
Reichskanzler vorgeschlagene Zuziehung besonderer Vertreter der Gewerkschaftsleitung
sollte mithin unterbleiben. Der Reichskanzler konnte sich mit
diesem Vorschlage nicht einverstanden erklären, da die so zusammengesetzte
Abordnung sich wiederum als eine von der Streikleitung bevollmächtigte
Vertretung der streikenden Arbeiter darstellte und nicht als Vertretung der
Arbeiterschaft in ihrer Gesamtheit. Infolgedessen hielt der Reichskanzler
an der Antwort fest, die er auf das oben erwähnte telegraphische Ersuchen
gegeben hatte. Von der Gegenseite wurde jedoch erklärt, daß unter diesen
Umständen auf den Empfang der Abordnung verzichtet werde. Wie der
geschilderte Sachverhalt ergibt, ist die Regierung jederzeit bereit, berufene
Vertreter der werktätigen Bevölkerung zu empfangen und mit ihnen zu beraten.
Als berufen zu solchen Verhandlungen sieht sie die Abg. aller Fraktionen
an, außerdem für die Erörterung der besonderen, die Berufsinteressen
der Arbeiter betreffenden Fragen auch die Vertreter der verschiedenen gewerkschaftlichen
Verbände. Sie muß es aber als unvereinbar mit dem
Wesen unserer staatlichen Ordnung ablehnen, über politische Lebensfragen
des ganzen Volkes mit Vertretern solcher Sondergruppen zu verhandeln,
die durch Niederlegen der Arbeit in Zeiten vaterländischer Not den Beweis
dafür liefern, daß sie den Ernst ihrer schweren Verantwortung als Glieder
der Gesamtheit des deutschen Volkes nicht erkennen.
Am 2. verbreitet das „WTB.“ folgende weitere amtliche Meldung:
Die Abg. Ebert, Haase, Ledebour und Scheidemann sind heute vormittag
vom Reichskanzler zu einer Besprechung empfangen worden, an der auch
dessen Stellvertreter v. Payer der Staatssekretär Wallraf und der Minister
des Innern Drews teilnahmen. Die Abg. unterbreiteten dem Kanzler den
Wunsch, bei den Militärbehörden darauf hinzuwirken, daß Vertrauensmännern
der streikenden Arbeitergruppen erlaubt werden möchte, in einer
geschlossenen Versammlung über die durch den Streik geschaffene Lage zu
beraten. Der Reichskanzler stellte sich demgegenüber auf den Standpunkt,
daß die Regierung das Zustandekommen einer Versammlung, deren Beschlüsse
darauf hinauslaufen könnten, gesetzwidrige Handlungen gutzuheißen
oder gar für ihre Fortsetzung einzutreten, nicht befürworten könne. Auch
wenn die Versammlung zu dem Ergebnis führen sollte, daß die Streikenden
aufs neue den Antrag stellten, mit der Regierung zu verhandeln, würde
sie die Lage nur weiter verschärfen, da die Regierung auf einen solchen
Antrag nur ablehnend antworten könnte. Solange deshalb keine Gewähr
dafür vorliege, daß die Besprechung lediglich dahin wirken werde, den
Streik zu beenden und alle allgemein politischen Wünsche der Arbeiter
künftig auf dem gesetzmäßigen Wege über die Volksvertreter an die Regierung
gelangen zu lassen, könne diese den Vorschlag der Abg. nicht in
Erwägung ziehen.
Daß die Vorschläge der Regierung nicht zum Ziele führten, war
durch die Stellungnahme der Unabh. Soz. verschuldet, die die Hinzuziehung
einer Vertretung der Generalkommission der Gewerkschaften
zu den Verhandlungen mit dem Reichskanzler ablehnten. Am 5. erläßt
darüber der Vorsitzende der Generalkommission G. Bauer eine